Aberglauben, Sitten und Gebräuche des sächsischen Obererzgebirges: Ein Beitrag zur Kenntnis des Volksglaubens und Volkslebens im Königreich Sachsen
Moritz Spiess
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Anmerkungen zur Transkription
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Aberglauben,
Sitten und Gebräuche
des
sächsischen Obererzgebirges.
Ein Beitrag
zur Kenntnis des Volksglaubens und Volkslebens
im Königreich Sachsen.
(Abhandlung, zum Programm der Realschule zu Annaberg für 1862 gehörig.)
Von
~Dr.~ Moritz Spieß.
Dresden, Königl. Hofbuchhandlung von Hermann Burdach. 1862.
Inhalt.
Seite
Vorrede 3
Erste Abtheilung.
Aberglauben.
Erstes Kapitel.
Das Erkennen des künftigen Schicksals.
I. Schicksalszeiten.
§ 1. Begriff 5
§ 2. 3. Tageszeiten, Wochentage 5
§ 4. Bestimmte Schicksalstage 6
§ 5. 6. Weihnachtszeit 6
§ 7-9. Fastnacht 9
§ 10. 11. Osterzeit 11
§ 12. Walpurgis 13
§ 13. Himmelfahrt und Pfingsten 13
§ 14. Johannistag 14
§ 15. Die zweite Hälfte des Jahres 15
§ 16. Andreas 15
§ 17. Die Himmelszeichen 17
§ 18. Der Mond 17
II. Die Schicksalszeichen.
§ 19. Begriff und Eintheilung 17
~A.~ Von selbst sich darbietende Schicksalszeichen.
§ 20. Naturerscheinungen 18
§ 21-23. Thiere und Pflanzen 18
§ 24. Zeichen von Menschen 20
§ 25. Zeichen aus dem Familien- und Geschäftsleben 20
§ 26. Zeichen von kirchlichen Dingen 21
§ 27. 28. Zeichen bei dem Menschen selbst, dem die Zeichen gelten 21
§ 29. Träume 22
~B.~ Wahrsagungskunst.
§ 30. 31. Die Wahrsagekunst des Zufalls oder des Looses 22
§ 32. Die Zauberwahrsagerkunst 24
Zweites Kapitel.
Die übernatürliche Einwirkung auf das eigene oder fremde Geschick, die Zauberei.
I. Die Zaubermittel.
§ 33. 34. Einleitung 25
§ 35. Zauberei durch Worte 26
§ 36. Geschriebene Zauberformeln 26
§ 37. Zaubernde Handlungen 26
§ 38. Zauberdinge 27
II. Arten der Zauberei.
~A.~ Die Bosheitszauberei.
§ 39. Zweck und Arten 29
~B.~ Die Schutz- und Glückszauberei.
§ 40. 41. Zauber gegen mögliche Uebel 30
§ 42. Zauber gegen vorhandene Uebel 33
§ 43. Zauber zur Erwerbung von Glücksgütern 34
§ 44-46. Zauber in Bezug auf den einzelnen Menschen (Geburt bis Tod) 35
Anhang.
§ 47. Gespenster, Geister etc. Sagen 39
Zweite Abtheilung.
Sitten und Gebräuche.
Das Jahr mit seinen Festen.
I. Feste des Kirchenjahres.
§ 48. Die Adventszeit 41
§ 49. 50. Weihnachten 42
§ 51. Sylvester und Neujahr 44
§ 52. Epiphanias 44
§ 53. Fastnacht und Aschermittwoch 45
§ 54. Ostern 45
§ 55. Trinitatisfest 46
§ 56. Reformationsfest 46
§ 57. Martini 46
§ 58. Andreas 46
§ 59. Nikolaus 46
II. Feste des bürgerlichen Jahres.
1. Feste und Vergnügungen der unerwachsenen Jugend.
§ 60. Winter und Frühling 47
§ 61-64. Sommer 47
§ 61. Knabenspiele zu Anfang dieses Jahrhunderts 47
§ 62. Knabenspiele der Gegenwart 48
§ 63. Das Gregoriusfest 49
§ 64. Das Schulfest 50
§ 65. Der Herbst 52
2. Feste und Vergnügungen der erwachsenen Jugend.
§ 66. Tanz, Burkard, Heimblasen 52
§ 67. Klöppelabende 52
§ 68. Wettspiele 53
§ 69. Gebräuche der Gesellen 53
3. Feste und Vergnügungen der Erwachsenen.
§ 70. Die Gruppen der Bevölkerung 54
~a~) Der Bürger in der Stadt.
§ 71. Reihschank 54
§ 72. 73. Die Schützenfeste 54
§ 74. 75. Andere Feste (der Bäckerumzug, Kantoreischmaus, Thurmbrüderschaft) 57
§ 76. Vereine u. s. w. 58
§ 77. Jahrmärkte 58
~b~) Der Bergmann und seine Feste.
§ 78. Das Leben des Bergmanns 59
§ 79. 80. Bergfeste 59
~c~) Der Landmann und seine Feste.
§ 81. Allgemeines 60
§ 82. Kleidung 61
§ 83. 84. Wohnung 61
§ 85. Garten, Beschäftigung etc. 65
§ 86. Die Feste, Laubtanz etc. 66
§ 87. Erntefeste 66
§ 88. Kirmeß 67
§ 89-96. Bauerregeln 69
III. Feste des Familienlebens.
Haus und Familie.
§ 97. Hausbau und Hochzeit 72
§ 98. Taufe und Begräbnis 73
Anhang.
§ 99. Lieder und Reime im Volksdialekt 74
Vorrede.
Die Kenntnis von dem Aberglauben, den Sitten und Gebräuchen des deutschen Volkes ist von mehrfacher Bedeutung. Einestheils ruhen darin, zumal in dem Aberglauben, mehr als tausend Jahre alte Reste der heidnischen Religion unserer Väter. Dieselben sind aber bei den spärlichen Quellen, die es für die deutsche Götterlehre giebt, von nicht geringem Werthe, da sie manchen wichtigen Beitrag dazu liefern. Daher spüren die deutschen Mythologen mit regem Eifer diesen Reliquien nach und schöpfen aus ihnen wesentlichen Gewinn für ihre Wissenschaft. Anderentheils ist es für Alle, welche für das Volksleben sich interessiren, sei es von Berufswegen, wie es bei Beamten, Geistlichen, Lehrern u. s. w. der Fall ist, sei es aus einem anderen Grunde, von entschiedenem Nutzen, abergläubische und nicht abergläubische Sitten und Gebräuche zu kennen, theils um jene zu bekämpfen, diese zu veredeln, theils aber auch um überhaupt das Volk richtig zu verstehen und zu beurtheilen. Wie wichtig z. B. die Kenntniß des Aberglaubens für Kirche und Schule sei, geht schon daraus hervor, daß der „evangelische Kirchentag“, als er im Jahre 1858 in Hamburg versammelt war, eingehend sich damit beschäftigte und in Folge dessen die bekannte Schrift von ~Dr.~ +Wuttke+, Professor der Theologie zu Berlin: „der deutsche Volksaberglaube der Gegenwart“, erschien. Endlich weht uns aus vielen dieser Satzungen und Bräuche, sie mögen nun dem Gebiete des Aberglaubens oder der gewöhnlichen Sitte angehören, ein poetischer Hauch entgegen. Sind sie doch in ihrem letzten Grunde das Ergebnis und der Ausdruck des Volksgemüthes. Darum fließen da die Quellen am reichsten, wo das Volksleben weniger von „dem modernen Aufkläricht und der ausgleichenden Verflachung der Gegenwart“ berührt worden ist.
Aus diesen und anderen Gründen hat man in neuerer Zeit angefangen, derartige Beiträge zur „Naturgeschichte des Volkes“ zu sammeln und bereits besitzen wir in dieser Beziehung werthvolle Monographien über einzelne Gauen und Volksstämme, namentlich Süd- und Westdeutschlands. Unter den wenigen Ländern, welche noch nicht vertreten sind, befindet sich auch unser liebes Sachsenland (und zwar nur das Königreich Sachsen, denn die sächsischen Herzogthümer oder Thüringen und die Provinz Sachsen haben bereits Bearbeiter gefunden), welches doch sonst eine so reiche Literatur über seine Geschichte, Geographie u. s. w. aufzuweisen vermag. Es wird daher gerechtfertigt erscheinen, wenn der Verfasser den Versuch gewagt hat, Material zu einer Ethnographie des sächsischen Volkes in dieser Richtung aus dem Kreise zu sammeln, welchem derselbe durch mehrjährigen Aufenthalt angehörte. Was die geographische Ausdehnung dieses Bezirkes anbelangt, so liegt er etwa von einer Linie, die man von Zwickau im Westen und Saida im Osten zieht, südlich bis zur sächsisch-böhmischen Grenze. Der größte Theil des Stoffes ging dem Verfasser in seiner damaligen Stellung, als Oberlehrer an der Realschule zu Annaberg, von den Schülern der oberen Klassen der Anstalt auf seinerseits geschehene Aufforderung zu und er sagt dafür den bereitwilligen und fleißigen Sammlern nochmals seinen aufrichtigsten Dank. Die den einzelnen Nummern beigefügten Ortsangaben nennen zunächst die Stadt oder das Dorf, welches die Heimat des Mittheilenden war, ohne damit behaupten zu wollen, daß sich das Gesagte nur daselbst finde. Die Sätze, welche gleichlautend von mehreren Seiten eingingen, wurden als „allgemein“ bezeichnet, womit jedoch nicht ausgesprochen sein soll, daß sie in dem ganzen Bezirk ausnahmslos herrschen.
Auf Vollständigkeit, selbst nur für die bezeichnete Gegend, kann die vorliegende Sammlung um so weniger Anspruch machen, da der Verfasser, ehe er noch zu einer Sichtung und Ordnung der im Laufe von drei Jahren ziemlich zahlreich eingegangenen Beiträge gekommen war, zu Anfang des vorigen Jahres (Januar 1861) in seine gegenwärtige Stellung, als Diakonus nach Pirna, versetzt wurde, in Folge dessen jede noch wünschenswerthe Ergänzung und Erweiterung äußerst umständlich wurde. Es ist daher die vorliegende Arbeit nur als ein Anfang zu betrachten, der zu weiterer Beschaffung von Material aus dem Umfang des Königreichs Sachsen einladen und dessen leichtere Einordnung ermöglichen soll. Wir richten daher an Alle, die ein Interesse an derartigen Forschungen haben oder durch ihre Stellung in vielfache Berührung mit dem Volke kommen, wie Beamte, Aerzte, Geistliche, Lehrer u. s. w., die Bitte, uns mit Beiträgen zu einer umfassenderen Schrift in dieser Richtung unterstützen zu wollen. Außer den aus vorliegender Abhandlung von selbst sich ergebenden Gegenständen bezeichnen wir noch als werthvoll für unsern Zweck: Volkssagen, Volks- und Kinderlieder, Sprüchwörter und sprüchwörtliche Redensarten, Wörter des Volksdialektes, kirchliche und religiöse Sitten und Gebräuche (vergl. S. 45 Anm.) u. dergl. Auch die Angabe, daß dieser oder jener Aberglaube, Sitte und Gebrauch, den wir anführen, hier oder dort ebenfalls verbreitet ist, sowie Mittheilungen behufs der Berichtigung und Vervollständigung des Vorliegenden würden erwünscht sein. Die königliche Hofbuchhandlung von +Hermann Burdach+ in Dresden und die Buchhandlung von +Ludwig Nonne+ in Annaberg sind bereit, etwaige Eingänge an den Unterzeichneten zu übermitteln, wie er denn auch selbst Beiträge gern in Empfang nehmen wird. Entsprechende Honorarzahlung würde seiner Zeit erfolgen.
Schließlich verwahren wir noch das sächsische Obergebirge und insbesondere die häufig angeführten Ortschaften, bezüglich der +ersten+ Abtheilung unserer Abhandlung, gegen die Folgerung, als ob dort der Aberglaube heimischer sei wie anderwärts. Er ist überall zu Hause: man muß ihn nur in der rechten Weise und bei den rechten Leuten zu suchen wissen. Damit ist aber nicht, so wenig wie durch vorliegende Abhandlung bezüglich des Gebirges, behauptet, daß, wo ein Aberglaube vorhanden ist, derselbe auch wirklich überall geglaubt werde, sondern er wird vielfach nur als alte Gewohnheit bewahrt, wohl auch in Erwägung gezogen, ohne ihm in den meisten Fällen große Tragweite beizumessen. Es ist daher aber auch hohe Zeit, diese Nachklänge aus dem Heidenthum unserer Urväter zu sammeln, so lange sie noch ihr Scheinleben fristen.
Bei der +zweiten+ Abtheilung hat uns nebenbei die Absicht geleitet, dem oder jenem Vorurtheil, das, in Bezug auf das Obergebirge, noch verbreitet ist, durch die selbst redende Anführung der bestehenden Verhältnisse und Gewohnheiten entgegenzutreten. Mögen hierin, wie in der ganzen Arbeit, die Leser, welche der in Rede stehenden Gegend angehören, ein Zeugniß erkennen, daß der Verfasser dem Obergebirge fort und fort ein treues Gedächtniß bewahrt.
+Pirna+, den 31. März 1862.
Erste Abtheilung.
Aberglauben.
Bei Anordnung dieser Abtheilung sind wir meist der Schrift von ~Dr.~ Adolf +Wuttke+, Professor der Theologie zu Berlin: „der deutsche Volksaberglaube der Gegenwart“ (Hamburg, 1860) gefolgt, weil dieselbe auf diesem Gebiet der Literatur vor der Hand als maßgebend gilt und wir unsere Arbeit nur als einen kleinen Beitrag zur Vervollständigung des bereits dort angesammelten reichen Materials halten. Nur bei den Festzeiten (siehe unter „Schicksalszeiten“) haben wir, um Alles das, was dieselben in abergläubischer Beziehung charakterisirt, nicht zu sehr zu zersplittern, Vieles vorausgenommen, was nach logischer Ordnung unter das Kapitel der Zauberei gehören würde. Abgesehen von dieser, wie wir glauben, gerechtfertigten Inconsequenz liegt vorliegender Abtheilung folgender logischer Plan zu Grunde. Im ersten Kapitel ist zusammengestellt, wann und woraus der Aberglaube das künftige Schicksal zu erkennen sucht. Hier kommen die Schicksalszeiten und Schicksalszeichen zur Sprache. Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit dem, was der Aberglaube thut, um Unglück von sich ab- oder Glück sich zuzuwenden, behandelt also die Zauberei und zwar deren Mittel und deren Zweck. Im Uebrigen müssen wir sowohl, was die Rechtfertigung dieser Eintheilung, als die weitere Ausführung und Begründung des Einzelnen anbelangt, auf das Wuttke’sche Buch selbst verweisen.
+Bemerkung.+ Die bei einzelnen Paragraphen in Parenthese beigefügten Zahlen sind die Paragraphenziffern von +Wuttke+, der deutsche Volksaberglaube. Die mit Sternchen *) bezeichneten Sätze finden sich bei Wuttke nicht, die mit Kreuz †) weichen von dem von ihm Mitgetheilten mehr oder weniger ab.
Erstes Kapitel.
Das Erkennen des künftigen Schicksals.
I. Die Schicksalszeiten.
§ 1 (6 ff.). +Schicksalszeiten+ nennen wir solche, die nach dem Volksaberglauben an und für sich einen glücklichen oder unglücklichen Einfluß auf Schicksal und Thun des Menschen ausüben und die ihm daher im Voraus einen Blick in den Ausgang eines in solch eine Zeit fallenden Ereignisses gestatten, sowie durch klügliche Benutzung solcher Weisheit es ihm ermöglichen, Glück sich zuzuwenden oder Unglück von sich abzuwehren.
§ 2. Bezüglich des einzelnen Tages hat der +Vormittag+ den Vorzug vor dem Nachmittag.
1. Es ist besser, Vormittag zu säen, als Nachmittag (Frohnau), vgl. 468. -- * 2. Wenn man einen Tag lang Kartoffeln legt, so werden diejenigen, welche Vormittag gelegt sind, besser gedeihen, als die vom Nachmittag (Sosa), vgl. 5, 178 u. 468.
§ 3. Unter den einzelnen +Wochentagen+ giebt es Glücks- und Unglückstage, doch scheint keine volle Uebereinstimmung darüber zu herrschen, welche Tage heil- oder unheilbringend auf das an ihnen Unternommene einwirken. Glückstage sind insbesondere der Sonntag und Dienstag, Unglückstage der Donnerstag (als Tag des Donnergottes Thor) und der Sonnabend. Montag ist vorbedeutend für die ganze Woche. Freitag gilt, je nachdem die heidnische (Tag der Liebesgöttin Freya) oder die christliche (Todestag des Herrn) Anschauung zu Grunde liegt, als Glücks- oder als Unglückstag.
* 3. Das Vieh soll an einem Sonntag, Dienstag, Donnerstag oder Sonnabend zum ersten Mal ausgetrieben werden (Saida), vgl. 464. -- * 4. Mittwoch und Sonnabend sind die besten Tage zum Waizensäen (Ehrenfriedersdorf, Frohnau), vgl. 468. -- * 5. Nimmt man Montag Vormittag kein Geld ein, so nimmt man die ganze Woche hindurch wenig ein (Ehrenfriedersdorf), vgl. 229 ff. -- * 6. Montags soll man nichts wegborgen (Geiersdorf). -- † 7. Guckt Jemand Montags früh bei seinem Nachbar zum Fenster herein, so bringt dies für die ganze Woche Unglück (Grünstädtel). Mehr Sinn hat das, was +Wuttke+ § 46 anführt: „Betritt Montags ein +Jude+ als der erste das Haus, so giebt es einen Proceß“ (Franken). -- 8. Nur Freitags soll man die Nägel abschneiden (allgemein), vgl. 121 u. 399. -- * 9. Wenn man Freitags Brod in den Ofen legt, so entsteht Zank (Raschau), vgl. 178 u. 397.
§ 4 (12). Durch das ganze Jahr zieht sich außerdem eine Reihe +bestimmter+ Tage, die von besonderem Einfluß und Bedeutung sind und deren abergläubische Wichtigkeit ihren letzten Grund nicht in christlicher Sitte, sondern in dem Heidenthum unserer Urväter hat.
§ 5 (13 ff.). +Weihnachtszeit.+ Unter solchen +Schicksalstagen+ stehen die Tage vom +Weihnachtsheiligenabend bis zum hohen Neujahr+ voran. Da feierten die alten Deutschen das Fest der +Winter+sonnenwende und meinten, die Götter hielten ihren Umzug über die Erde. Diese Tage heißen zusammen die Zwölfnächte, die zwölf heiligen Nächte, die Zwölften, die Unternächte, die Internächte, die Innernächte, die Loostage. Man rüstet sich zu denselben durch Reinlichkeit in Stall, Haus und an eigner Person und verrichtet während derselben keine Arbeit, namentlich keine landwirthschaftliche. Bestimmte Speisen sind zu genießen, andere zu meiden und auch die Hausthiere und die Obstbäume des Gartens werden in die Festfreude hereingezogen. Diese Tage sind, weil die Götter zur Erde niedersteigen, in ihrer Witterung und in den gewöhnlichsten Erlebnissen vorbedeutend für das ganze Jahr und Träume, sowie andere Schicksalszeichen öffnen einen Blick in die Zukunft. Je mehr man aber im Laufe der Zeit den Ursprung dieser Gebräuche vergaß, desto mehr hat man, den aus dem heidnischen Alterthum stammenden Aberglauben im christlichen Sinne umdeutend, ihn auf einzelne Tage unter den Zwölften beschränkt, namentlich auf die den drei hohen Festen der Weihnachtszeit, dem ersten Feiertag, dem Neujahr und hohen Neujahr (vgl. 325) vorangehenden Tage, die sogenannten drei heiligen Abende und unter diesen nehmen wieder der Weihnachtsheiligeabend (24. December) und der Neujahrsheiligeabend oder Sylvester (31. December) die hervorragendste Stelle ein. Vgl. § 48-52 und 99.
§ 6 ~a~. +Ordnung und Reinlichkeit in Stall und Haus+ (vgl. § 8 d, ~aa~). * 10. Der Dünger wird am Tage vor dem heiligen Abend zierlich mit der Mistgabel geflochten (vgl. 13, 414 u. 670) und die Asche aus dem Ofen genommen (Grünstädtel). -- Man streut Stroh in die frisch gescheuerten Stuben, um den Stall darzustellen (Lauter, Sehma). Die mit dem Stroh zusammenhängenden Gebräuche in der Weihnachtszeit (vgl. 19) scheinen aus den heidnischen Opfern, die unsere Vorfahren zu dieser Zeit darbrachten, um ein fruchtbares Jahr von den Göttern zu erlangen, entstanden zu sein. Vgl. 672 und „die Zwölften in Thüringen“, Aufsatz in der illustrirten Zeitung 1861, Nr. 965.
~b.~ +Reinlichkeit in Kleidung etc.+ * 11. Man zieht am heiligen Abend neuwaschene Strümpfe an (Grünstädtel) oder man bekleidet sich am Neujahrsmorgen mit etwas Neuem (Marienberg), vgl. 71, 398 u. 445. In Hessen ist, nach +Wuttke+ § 15, letzteres dagegen verboten.
~c.~ +Heilige Ruhezeit.+ † 12. Während der Zwölfnächte wird nicht gedroschen (Marienberg); auch darf man nicht klöppeln, denn die Klöpplerinnen würden ihre Spitzen beschmutzen (Grünstädtel). Es ist dies moderne Umdeutung des heidnischen Aberglaubens, daß während der Zwölfnächte nicht gesponnen werden dürfe, sonst kommt Wodan oder die Frigga und zerzaust oder beschmutzt das Gespinnst. -- * 13. Man hüte sich am Weihnachtsheiligenabend mit dem Dünger in Berührung zu kommen, dies bedeutet Miswachs (Marienberg), vgl. 10, 104 u. 397.
~d.~ +Bestimmte Speisen+ (vgl. 72 ff. u. § 49, i). † 14. Es werden neunerlei oder siebenerlei (beides heilige Zahlen) Speisen gegessen; doch begnügt man sich auch mit wenigeren. Dennoch aber hält man an bestimmten Gerichten fest (vgl. 398 u. 445), namentlich am Christabend. Die gewöhnlichsten sind: 1. Bratwurst oder Schweinebraten (vgl. § 21, ~e~) mit Linsen, letztere, damit man viel Geld einnimmt, sowie 2. Häring mit Aepfelsalat. Die übrigen gebräuchlichsten sind etwa: 3. Grütze- oder Hirsebrei (vgl. § 23, ~q~), damit das Geld nicht ausgeht; 4. Buttermilch, damit man keine Kopfschmerzen bekommt, oder Semmelmilch, damit die Spitzen weiß bleiben (Raschau); 5. Rothrübensalat, damit man rothe Backen behält, oder Krautsalat oder Erdäpfelsalat; 6. Süßkraut, damit die Arbeit leicht werde, oder Sauerkraut mit Braten oder Wurst, auch Karpfen, Schöpsenfleisch und Weißkraut; 7. Klöse, damit viel Thaler einkommen; 8. getrocknete Pilze oder Schwämme, sauer oder gedämpft; 9. gebackene Pflaumen, vgl. +Wuttke+ § 14. -- † 15. Ueber die Speisen, die zu +meiden+ sind, ist man ebenfalls nicht ganz einig. Während unter den vorgeschriebenen Gerichten sich hie und da auch Suppe, namentlich Biersuppe mit Mandeln und Erdäpfeln (als Klöse, Salat, Brei) finden, behaupten Andere: Man genieße keine Suppe, sonst tropft die Nase das Jahr hindurch (Ehrenfriedersdorf) und man esse keine Kartoffeln, sonst bekommt man Schwäre (Sosa). Letztere Wirkung wird auch den Erbsen zugeschrieben (Annaberg, auch Wuttke § 13). Zum Weihnachtsheiligenabend ist Saures, z. B. Salat (s. o.), erlaubt, dagegen Sylvester und Neujahr verboten (Marienberg), vgl. 397.
~e.~ +Hausthiere.+ * 16. Auch das Vieh muß seinen Antheil bekommen. -- Die Kühe werden mit vielerlei Futter reichlich gefüttert und zwar mit dreierlei Fleisch, allerlei Gewürz, Wurzeln und Kräutern. Außerdem bekommen sie an jedem heiligen Abend etwas Nußkern auf Brod gesteckt mit Salz. Den Ziegen giebt man Häringsköpfe und Häringsmilch. Auch Pfeffer und Räucherkerzenasche oder ein Kräuterpulver, das in Bockau bei Schwarzenberg bereitet wird, streut man den Thieren unter das Futter. Befolgt man diese Regeln, so giebt das Vieh gute und reichliche Milch und bleibt vor Krankheit und Hexerei verschont (allg.), vgl. 76, 96, 426 u. 462 ff. -- * 17. Man lasse (am Sylvester) die Pferde in die Röhre sehen, dann geräth der Hafer (Zöblitz), vgl. 428 u. 470. -- 18. Man füttere die Hühner mit Hirse (§ 23, ~q~) oder innerhalb eines Reifens, dann legen sie die Eier nicht weiter (allg.), vgl. 50, 78 u. 432.
~f.~ +Obstbäume.+ † 19. Die Obstbäume werden, damit sie reichlich tragen, beschenkt, d. h. der Hausherr umbindet sie in der Mitternachts- oder wenigstens in einer Abendstunde mit einem Strohseile (vgl. 10), wobei er den Spruch: „Wachse immer fort, Gott segne deine Frucht“ oder einen ähnlichen betet und dann den Baum dreimal im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes bekreuzt (allg.); oder man bindet den Obstbäumen etwas mittelst eines Tuches um. Das Tuch läßt man am Baume verfaulen (Geier), vgl. 81, 421 u. 465.
~g.~ +Witterung.+ 20. Wie die Witterung in jeder der Zwölften ist, so ist sie in dem entsprechenden Monat des Jahres (allg.). -- 21. „Ist auf Weihnachten viel Wind, im nächsten Jahr voll Obst die Bäume sind“ (Annaberg). Wodan, der wilde Jäger, schüttelt die Bäume. -- * 22. Wenn die Obstbäume während der Innernächte viel Schnee tragen, wird viel Obst (Frohnau, Raschau). -- * 23. Wenn es in den zwölf Nächten nicht von den Dächern tropft (d. h. thaut oder regnet), so geben die Kühe wenig Milch (Marienberg). -- * 24. Geht starker Wind, so wird Krieg (Raschau) oder viel Schadenfeuer (Saida). Vgl. auch 791-793.
~h.~ +Träume+ (vgl. § 29): 25. Was man je in diesen Nächten träumt, geht in den entsprechenden Monaten in Erfüllung (allg.), doch darf man die Träume Niemandem erzählen (Schneeberg), vgl. 281.
~i.~ +Andere Anzeichen und Vorbedeutungen+: * 26. Werden zufällig drei Lichter auf den Tisch gesetzt, so ist eine Braut im Hause (Raschau); gilt auch zu anderer Zeit, vgl. 240 u. 499. -- * 27. Wer das Licht aus Versehen auslöscht oder ausputzt, stirbt (Johann-Georgenstadt) oder es stirbt Jemand aus der Familie (Geier), vgl. 276 u. 530. -- † 28. Hat (am Sylvester) Jemandes Schatten an der Wand einen großen Kopf, so bedeutet es Glück (Marienberg); erscheint dagegen Jemandes Schatten ohne Kopf, so stirbt der betreffende im neuen Jahre (Annaberg, Raschau). Letzteres scheint mit dem von +Wuttke+ § 63 angeführten Aberglauben Tirols zusammenzuhängen, daß gewisse Leute in der Sylvester-Mitternacht die, welche im neuen Jahre sterben, um den Altar der Kirche zum Opfer gehen sehen; erblicken sie ihre eigne Gestalt ohne Kopf, so sterben sie selbst. -- 29. Es ist nicht gut, wenn etwas von der Wand fällt (Marienberg); gilt auch zu anderer Zeit, vgl. 247; oder wenn man etwas zerbricht (Marienberg, Annaberg) oder sich ärgert oder eine taube Nuß bekommt (allg.), vgl. 291. -- * 30. Wird (zum Sylvester) am letzten Brode gegessen, so wird das ganze Jahr nur Ein Brod im Hause sein (Elterlein), vgl. 397. -- * 31. Auch soll man nicht mangeln (mandeln), sonst hat man Mangel (Annaberg); bloßer Wortwitz. -- * 32. Wer beim Ankleiden zufällig etwas (z. B. die Weste) verkehrt anzieht, dem geht es im neuen Jahre verkehrt (Elterlein), vgl. 276. -- * 33. Läßt man das Feuer im Ofen ausgehen, so geht das Geld im Laufe des Jahres aus (Geier), vgl. 276. -- * 34. Wer sich beim Gebete verspricht, stirbt in dem Jahre (Raschau), vgl. 276, 397 u. 530. -- * 35. Wer (am Sylvester) recht arbeitet, ist das ganze Jahr fleißig (Sosa), vgl. 455. -- * 36. Fällt in der Weihnachts- oder Sylvestermette (vgl. § 49 und § 51) während der Predigt ein Sitzbret in der Kirche um, so stirbt bald Jemand (Ehrenfriedersdorf), vgl. 254 u. 530. -- * 37. Neigt sich während dieser Mette ein Licht auf dem Kronleuchter seitwärts, so bricht in dem nach dieser Richtung zunächst gelegenen Orte im folgenden Jahre ein großes Feuer aus (Elterlein), vgl. 256 u. 257.
~k.~ +Erforschen der Zukunft+: 38. Man gießt Blei, setzt Korn- oder Salzhäufchen, wirft den Pantoffel, Aepfelschalen, guckt in die Esse, horcht auf das Geräusch, welches der Ofentopf macht oder draußen an einem Fensterladen, läßt Nußschalen schwimmen u. s. w. (allg.). Vgl. 227, 216, 288-294, 296-307, 309-315, 318-322.
~l.~ +Andere Maßregeln+: * 39. Man koche reichlich (Grünstädtel), vgl. 446. -- * 40. Man brenne keine ungerade Zahl Lichter auf dem Christbaum (Zwickau), vgl. 397. -- * 41. Man esse auf dem Säetuch (Grumbach, Mauersberg, Lauta bei Marienberg). -- † 42. Es darf nicht eine ungerade Zahl von Personen, namentlich nicht dreizehn, zu Tische sitzen, sonst stirbt Eines davon im Laufe des Jahres (allg.); gilt auch überhaupt, vgl. 234, 397 u. 530. -- * 43. Man schneide an jedem der drei heiligen Abende ein neues Brod an (Elterlein), vgl. 446. -- * 44. Wer viel Suppe ißt, lebt lange (allg.); gilt auch überhaupt, vgl. 242 u. 451. -- * 45. Man esse von den verschiedenen Speisen mindestens je drei Löffel voll (Elterlein), vgl. 446 u. 484. -- * 46. Wer am längsten ißt, lebt am längsten (Ehrenfriedersdorf), vgl. 451. -- * 47. Man esse sich recht satt, dann hungert man das ganze Jahr nicht (Zwickau). -- * 48. Man trinke viel Bier, damit man stark werde (Marienberg), vgl. 74 u. 454. -- * 49. Kein Gericht werde ganz aufgegessen, dann hat man immer gefüllte Küche (Elterlein), vgl. 376 u. 447. -- * 50. Während des Essens darf Niemand vom Tische aufstehen (Ehrenfriedersdorf), vgl. 397; oder wenn man eher aufsteht, als die Anderen, verlegen die Hühner (Voigtsdorf), vgl. 18, 78 u. 432. -- 51. Man verborge, verkaufe oder verschenke nichts, sonst giebt man den Segen weg oder wird verhext (allg.), vgl. 118, 132, 171, 386 u. 389. -- * 52. Wenn man sich das Licht bei einem Andern anzündet, so bedanke man sich nicht (Ehrenfriedersdorf), vgl. 393 u. 397. -- * 53. Man gebe (am Neujahrstage) kein Geld aus (Marienberg), vgl. 397 u. 457. -- † 54. Man halte den Ofentopf immer voll Wasser (Annaberg, Geier), vgl. 446. -- * 55. Man verschneide sich weder Nägel noch Haare, sonst bekommt man böse Gliedmaßen (Schwarzenberg), vgl. 397. -- * 56. Wenn man zur Metten (vgl. 36 u. 37) geht, nehme man das heilige Abendlicht (vgl. 58) nicht vom Tische weg, sonst stirbt man in dem neuen Jahre (Raschau), vgl. 397 u. 530.
~m.~ Als Erinnerung an den +Umzug der Götter+ in dieser Zeit kann Folgendes gelten, was namentlich am Christabend beobachtet wird. -- 57. Die Reste der Speisen läßt man die Nacht über auf dem Tische stehen oder wenigstens das in das Tischtuch eingeschlagene Brod daselbst liegen (allg.), damit die Abgeschiedenen -- oder vielmehr die auf Erden weilenden Götter -- davon genießen können (Sehma), oder damit es das ganze Jahr nicht an Brod fehle (Elterlein). -- * 58. Man brennt das sogenannte Heiligabendlicht, ein starkes Inseltlicht, welches während des Abendessens auf dem Tische bleibt und nicht hinweggenommen werden darf. Der Rest des Lichtes wird aufgehoben und bewahrt das Haus vor Blitzschlag (allg.), vgl. 334 u. 420. -- * 59. Man reinige die Tenne in der Scheune sorgfältig, weil die Abgeschiedenen -- die Götter, vgl. 57 -- um Mitternacht dort tanzen (Annaberg) oder ihre Metten halten (Raschau). -- 60. Alles Wasser verwandelt sich Nachts zwölf Uhr in Wein (allg.), vgl. 100. -- 60 ~b~. Am +zweiten Weihnachtsfeiertag+ gehen die Burschen zu den Jungfrauen: „Frischgrün-Peitschen,“ d. h. sie schlagen dieselben mit ausgeschlagenen Birkenruthen, die mit einem rothen Bande zusammengebunden sind. Dafür werden sie mit Stollen bewirthet. Am +dritten Weihnachtsfeiertag+ thun die Jungfrauen den Burschen desgl. (Zwickau), vgl. 93 und „die Zwölften in Thüringen,“ Aufsatz in der illustrirten Zeitung, 1861, Nr. 965.
Aus den Tagen des +Januar+ genießt noch der sogenannte „Knotentag“ Beachtung.
* 61. Am Knotentage, d. i. am Tage Fabian Sebastian (20. Januar) darf man keine Pflanzen stecken (Mittweida), vgl. 397 und auch 698-705.
§ 7 (27). +Fastnacht.+ Im Laufe des Februar begingen die alten Deutschen eine Vorfeier des Frühlings, die entweder je nach der nördlicheren oder südlicheren Lage in die erste oder in die zweite Hälfte des Monats fiel und deren Festlichkeiten später meist zu Fastnacht vereinigt wurden. Es fand nach altdeutscher Mythologie der Götterumzug der Hertha statt, der im Umzug der Priester und des Volkes nachgeahmt und jetzt noch in den Fastnachtsmummereien und den um „Kräppel“ bettelnden Kindern einen schwachen, entstellten Nachhall findet. Mancher Aberglaube der Weihnachtszeit, wo Wodan mit den Göttern dahinbrauste (vgl. 21), wiederholte sich daher hier, nur daß die Beziehung auf Hertha, als der Beschützerin häuslicher Geschäfte und namentlich des Flachsbaues, deutlicher hervortritt. Pfannkuchen und Fastenbretzeln, Gebäcke, die insbesondere zu Fastnacht gebacken und verspeist werden, sind wohl als Ueberreste heidnischer Opfer- und Festgerichte, jene als Abbilder der Sonnenscheibe, diese des Sonnenrades mit den Radspeichen oder von Thor’s Hammer (+Wuttke+ § 27) zu betrachten, die man christlich in Erinnerungszeichen an den Schwamm, mit dem Christus getränkt und in die Fessel, mit der er gebunden wurde, umdeutete. Daß auch die Fastnacht vorbedeutend für die Zukunft sei, lag nach der heidnischen Auffassung unserer Urväter nahe. Vgl. § 53 u. +Friedrich+, norddeutsche Fastnachtsgebräuche, Aufsatz in den Hausblättern von Hackländer und Höfer (Stuttgart), 1860. 5. Heft.
§ 8 (27). ~a.~ +Frühlingsfest+ oder +Festfeier der Sonne+ (?): * 62. Man baut Schneehütten, die man Abends mit inwendig aufgestellten Lichtern erleuchtet, die durch die hie und da dünngeschabten Wände hindurchschimmern (Marienberg).
~b.~ +Mummereien+: 63. Abgesehen von etwaigen Maskenbällen und andern Lustbarkeiten, kleiden sich Kinder in altmodische oder sonst entstellende Tracht (Tiroler, Soldat, Handwerksbursche, Handelsmann und dergl. sind die gewöhnlichsten Verkleidungen) und überraschen am Nachmittag als „Fastnachtsnarren“ (vgl. § 53) bekannte und befreundete Familien; ärmere ziehen wohl auch von dem Lärm der Gassenjugend begleitet von Haus zu Haus, um ein paar Pfennige zu verdienen. -- * 64. Auf Dörfern (Raschau, Pöhla) kommt zuweilen noch ein sonderbarer Umzug vor, zwei Bursche, der eine auf dem anderen, der auf allen Vieren geht und in Form eines Thieres ausgestopft ist, reitend, stellen zusammen Reiter und Roß vor und so wandert man in Begleitung der Genossen von Haus zu Haus. -- * 65. Der Bretzeljunge erscheint am Fastnachtsdienstag abenteuerlich ausstaffirt, z. B. mit geschminktem Gesicht und angeklebtem Schnurrbart, auf dem Kopf ein dreieckiger Hut mit einem großen Busch rother Papierstreifen als Federstutz, schwarze Jacke, auf der Brust mit weißer Schleife, weite Kniehosen, weiße Strümpfe und Schnallenschuhe. -- Hin und wieder sieht man auch ein mit Pfannkuchen hausirendes Mädchen mit einem schief auf dem Kopf sitzenden Tyrolerhut, unter dem die langen künstlich geflochtenen Haarzöpfe herunterhängen, mit einem grünen Jäckchen, schwarzem mit bunten Streifen besetzten Rock, weißen Strümpfen und Schnürstiefeln (vgl. 589).
~c.~ „+Kräppelschießen.+“ * 66. Aermere Kinder, die sich meist auch verkleidet haben, gehen mit vorn gespitzten Stöckchen zu den Bauern, um Pfannkuchen, auch Krapfen oder „Kräppel“ geheißen, zu erbetteln. Man nennt dieses Ansprechen „Kräppel schießen“ oder „Spießeinrecken,“ weil, was den letzteren Ausdruck anbelangt, dabei die Bittenden ihre Stäbchen oder „Spieße“ durch die halbgeöffnete Stubenthüre hereinhalten. Dabei werden gewisse Liedchen gesungen oder gesprochen, vgl. § 99.
~d.~ +Aehnliche Gebräuche wie Weihnachten+: ~aa~) +Reinlichkeit+ vergl. § 6 ~a.~ ~b.~: * 67. Man kehre den Schmutz aus allen vier Ecken der Stube, dann bleibt man vor Ungeziefer bewahrt (Marienberg). -- * 68. Tags vorher (Montag) werden alle Stuben, der Boden und den Hausflur gewaschen, sowie der Stall gereinigt (Sehma), vgl. 446. -- * 69. Die Fenster werden von innen und außen gewaschen, dann werden sie im Sommer nicht so sehr von den Fliegen beschmutzt (Sehma), vgl. 410. -- * 70. Man wasche Wäsche, dann wird sie recht weiß (Schwarzenberg), vgl. 447. -- * 71. Man ziehe, wenn man Abends zu Tanze geht, ein neues Kleidungsstück, mindestens weiße Wäsche an (Sehma), vgl. 11, 398 u. 445.
~bb.~ +Bestimmte Speisen+, vgl. 14 ff. 72. Allgemein ißt man (vgl. 398, 445 u. 589) besonders an diesem Tage Pfannkuchen und Bretzeln. In den Familien werden außer Pfannkuchen, wohl auch Hefenklöse oder Haferstollen als Zukost zum Kaffee gebacken. -- † 73. Hie und da sind Mittag neunerlei oder siebenerlei Gerichte gebräuchlich oder wenigstens bestimmte Speisen, namentlich (vgl. § 21, ~e~) Schweinefleisch mit Sauerkraut, geräuchertes Schweinefleisch mit Erbsen, Bratwurst mit Kartoffelbrei, Blutwurst mit Linsen, Häring mit Kartoffelsalat, Graupen, Grütze oder Hirsebrei (§ 23, ~q.~), Klöse, gebackene Pflaumen. -- * 74. Auch soll man viel Bier (vgl. 48) oder Warmbier trinken, sonst nehmen die Kräfte ab und man stirbt in dem Jahre, vgl. 530. -- * 75. Man esse nicht viel Butter, sonst stoßen einen die Kühe, vgl. 397.
~cc.~ +Hausthiere+: * 76. Die Kühe, Ochsen und Pferde bekommen Abends jedes ein Stück Brod, auf welches sogenanntes Bockauer Gesundheitspulver, mit Salz vermengt, gestreut ist, damit dieselben stark und gesund bleiben (Raschau), vgl. 16, 96, 397, 426 u. 462 ff. -- * 77. Man führe das Vieh nicht aus dem Stall, weil man sonst keinen glücklichen Kauf thut (Annaberg, Raschau). -- † 78. Vor Sonnenaufgang füttere man die Hühner innerhalb eines Reifens, oder flechte aus Stroh ein Hühnernest und stecke es dreimal, indem man sagt: „Bleib beim Haus, wie’s Bein beim Leib,“ durch die Beine, dann verlegen die Hennen die Eier nicht (Frohnau, Marienberg), vgl. 18 u. 432. -- * 79. Nach dem Abendessen oder um Mitternacht verstutzt man den Hühnern Flügel und Schwanz (Sehma, Raschau), vgl. 464.
~dd.~ +Obstbäume+ und +Feldfrüchte+, namentlich +Flachs+: * 80. Man beschneide die Obstbäume, dann kommen die Raupen nicht hinauf (Annaberg), vgl. 422 u. 465. -- † 81. Man behänge die Obstbäume mit Strohkränzen, dann tragen sie reichlich (Jöhstadt, Marienberg), vgl. 19, 421, 465 und +Wuttke+ § 320. -- * 82. Vor Sonnenaufgang binde man Strohbänder, dann kommen keine Mäuse in das Getreide (Frohnau), vgl. 412. -- † 83. Damit der Flachs gerathe, binde man zu den Arbeiten am Tage eine blaue Leinwandschürze um (Raschau, Lauter), verstecke am Abend die Spinnräder und tanze daheim (Zöblitz) oder gehe zu Tanze in die Schänke (vgl. § 53), wozu die Hausfrau eine weiße Leinwandschürze umbinde. Dabei springe man recht hoch, d. h. man mache den sogenannten „Fosentsprung“ (Fastnachtssprung). Oder die Tänzer heben die Tänzerinnen in die Höhe und rufen dabei: „nätt wahr, su lank muß der Flachs wär’n“ (allg.), vgl. 471. -- 84. Fastnacht -- oder auch Sylvester -- Mitternachts 12 Uhr mit dem ersten Schlage springe die älteste Jungfrau des Hauses in ihrer Kammer auf den Tisch und mit dem letzten Schlage rückwärts herunter; so hoch wächst der Flachs (Annaberg, Raschau, Sehma), vgl. 471.
~ee.~ +Witterung+: * 85. Wenn Fastnacht die Sonne scheint, gedeiht der Flachs (Ehrenfriedersdorf, Mildenau), oder genauer: ist am Tage Sonnenschein, Abends aber Regen oder Thauwetter („tropft es vom Zaune“), so gedeiht der Flachs (Sehma, Raschau), vgl. 723.
§ 9 (27). An Fastnacht schließt sich unmittelbar die +Aschermittwoch+ und daher hat man auch diese in den Kreis des Aberglaubens gezogen, vgl. 593 ff.
86. Man zerstöre die Maulwurfshaufen, damit die Saat gedeihe (Marienberg), vgl. 422 u. 467. -- * 87. Man wasche die Stube nicht, sonst wird sie grau (Geier), vgl. 397.
§ 10 (20). +Osterzeit.+ Die eigentliche Frühlingsfeier fiel bei den alten Deutschen in den Monat April und die Erinnerungen daran finden sich noch vielfach an dem in diese Zeit verlegten Osterfeste mit dem ihm vorangehenden Gründonnerstag und Charfreitag. Vgl.: „Deutsche Volksgebräuche der Osterzeit,“ Aufsatz in der illustrirten Zeitung, 1860, Nr. 875.
Dies heidnische Osterfest (der Name von +Ostara+, der deutschen Erd- oder Frühlingsgöttin) galt hauptsächlich als Fest der Keime, die beim Beginn des Frühlings der Erde anvertraut werden, und Reste dieser Feier des wiedererwachten Naturlebens finden sich noch in dem bis auf den heutigen Tag gebräuchlichen Osterfeuer, den Ostereiern, dem Osterwasser u. s. w.
~a.~ +Osterfeuer+: 88. Es werden Freudenfeuer angezündet. Dies ist jedoch nur vereinzelt der Fall; zahlreicher geschieht es zu Walpurgis (vgl. 129) und hie und da auch zum Johannisabend. Als moderne Zugabe wird auch zu Ostern mit Böllern, Pistolen etc. geschossen.
~b.~ +Ostereier+, vgl. Gründonnerstag 110 u. 598.
~c.~ +Osterwasser+: 89. Man holt früh am ersten Osterfeiertage fließendes Wasser, ohne auf dem Hin- und Herwege mit Jemandem zu sprechen (allg.). Ehe man das Wasser schöpft, bete man mit entblößtem Haupte ein stilles Vaterunser, dann schöpfe man das Wasser und bekreuze sich (Marienberg). -- † 90. Man wäscht sich mit diesem Wasser, wodurch man vor Krankheiten, namentlich Hautkrankheiten, bewahrt bleibt (allg.), und von Krankheiten, mit denen man behaftet ist, befreit wird (Geier); kranke Kinder werden darin gebadet (Lauter); das Brod damit bestrichen (Lößnitz), vgl. 398, 399, 440, 445, 498. -- 91. Das Osterwasser kann man viele Jahre aufheben, ohne daß es verdirbt (Sehma, Lößnitz). -- 92. Das Wasserholen kann auch am Gründonnerstag, Charfreitag geschehen, und am zweiten Feiertage wiederholt werden (Lößnitz), vgl. 112, 113 u. § 38 ~A a.~
~d.~ +Andere Gebräuche+: * 93. Knechte, Mägde und Kinder treiben frühzeitig die Langschläfer mit „Gerten“ von Birkenreisern aus dem Bett (allg.), vgl. 455. Dieser Gebrauch findet sich anderwärts zu Weihnachten oder Fastnacht, vgl. 60 ~b.~ -- * 94. Am zweiten Feiertag soll man sich peitschen oder peitschen lassen, dann thuen im ganzen Jahre die Beine nicht weh (Sosa), vgl. 399. -- † 95. Am Ostermorgen steckt man in den Ställen grüne Tannenzweige (vgl. § 38 ~A g.~) auf, um das Vieh vor den Hexen zu sichern (Saida), vgl. 413 u. 427. Nach +Wuttke+ (§ 223) legt man in Schlesien zu diesem Zweck Fichtenreiser vor die Ställe. -- * 96. Die Kühe bekommen vor Sonnenaufgang Bockaer Kräuterpulver, damit sie nicht behext werden (Sehma), vgl. 16, 76 u. 426. -- * 97. Man fährt vor Sonnenaufgang Asche auf das Feld, dessen Fruchtbarkeit dadurch befördert wird (Lauter), vgl. 466.
~e.~ +Speisen+: * 98. Mittags ißt man „Ostersuppe“, d. i. Biersuppe, aus Bier oder Kovent, Eiern, Milch, Rosinen und Brod bestehend (allg.). -- * 99. Zum Frühstück hat man vom Gründonnerstag an „Osterbrödchen“, ein Semmelgebäck mit Anis und Fenchel (Lauter, Lößnitz), vgl. 398 u. 445.
~f.~ * 100. Das Wasser hat sich bis früh vor drei Uhr in Wein verwandelt (Raschau), vgl. 60. Dasselbe führt auch +Montanus+, die deutschen Volksfeste etc. (Iserlohn und Elberfeld 1854), 1. Bdchen. S. 26, an: „Auch geht eine alte Sage, daß in der Osternacht alle Wasser zu Wein würden, ähnlich der Christnacht.“ -- Ueber die +Witterung+ vgl. 736-738.
§ 11 (21). +Gründonnerstag+ und +Charfreitag+ haben viele Gebräuche, die ebenfalls an die altdeutsche Frühlingsfeier, und überhaupt an heidnische Ursprünge, vermischt mit christlichen Elementen, erinnern. Der abergläubischen Bedeutung der +Charwoche+ dagegen liegt deren Feier im christlichen Sinne zu Grunde.
~a.~ Die +Charwoche+ (Char vom altdeutschen kara d. i. Trauer) empfing den Begriff der Sühnung oder des vorbedeutenden Unglücks.
* 101. Stirbt Jemand in der Marterwoche, so machen die Gewitter im Laufe des Jahres keinen Schaden (Mildenau), vgl. 125, 420 u. 532. -- * 102. Die in dieser Woche getauften Kinder sind unglücklich (Mildenau), vgl. 397 u. 480. -- * 103. Man nehme keinen Aus- oder Einzug vor (Lauter), vgl. 397. -- † 104. Man fahre keinen Dünger (Raschau), vgl. 13 u. 397. Nach +Wuttke+, § 27, gilt dasselbe in Hessen zur Fastnacht. -- † 105. Man wasche keine Wäsche; geschieht es mit der Wäsche eines Bergmanns, so verunglückt derselbe (Sosa); auch hänge man kein gewaschenes Bettzeug in’s Freie (Lauter), vgl. 397 u. 530. Aehnlich nach +Wuttke+, § 17, in Mecklenburg am Johannistage: „man lasse keine Wäsche im Freien, weil der, welcher sie dann auf dem Leibe trägt, den Krebsschaden bekommt.“
~b.~ +Gründonnerstag.+ Der Name rührt von der altdeutschen Sitte her, an diesem Tage einen Muß aus neunerlei frischen Kräutern (Bachbungen ~veronica beccabunga~, Brunnenkresse ~sisymbrium nasturtium~, Schlüsselblumen ~primula veris~, Hollundersprossen ~sambucus nigra~, Gierenblätter ~sium sisarum~, Frauenmantel ~alchemilla~, Lauch ~allium~, Nessel ~urtica~, Kukuksmus ~oxalis~) zu essen. Als Sinnbilder der Fruchtbarkeit opferte und aß man Eier mit den Farben der Sonne gelb und roth bemalt. -- † 106. Man sammle Kräuter, diese helfen gegen dicke Hälse; gilt auch vom Charfreitag, vgl. 122 u. 435. -- † 107. Wenn man Weizen vor Sonnenaufgang säet, so gedeiht er gut (Raschau), vgl. 468. -- † 108. Die ersten Kartoffeln muß man am Gründonnerstag legen (Frohnau, Raschau), vgl. 468. -- * 109. Wenn es am Gründonnerstag während der Nacht gefroren hat, so friert es vierzig Nächte hindurch. Friert es aber auch am Charfreitag (128), so gehen von den vierzig Nächten zwanzig zurück und die anderen sind für das Feld nicht gefährlich (Raschau).
110. +Ostereier+ (vgl. § 10): Es werden hart gesottene Eier, meist bunt gefärbt, gegessen (allg.), vgl. 398 u. 445. Man versteckt dieselben und läßt sie von den Kindern suchen (Marienberg). -- † 111. Die Männer müssen vor Sonnenaufgang ein gestoßenes Gänseei essen, so nehmen sie bei schweren Arbeiten keinen Schaden (vgl. 123), bekommen keine Kreuzschmerzen (Raschau, vgl. 399), es sticht sie kein giftiger Wurm (Zschopau), es begegnet ihnen überhaupt kein Unfall (Lauter). Letztere Wirkung hat auch das Ei einer schwarzen Henne (Annaberg).
112. +Osterwasser+ wird geholt (vgl. 92), sowie Osterbrödchen (Raschau) gegessen, vgl. 99.
~c.~ +Charfreitag+: † 113. Charfreitag, Nachts 12 Uhr, soll man sich mit Bachwasser waschen, dann bekommt man keinen Ausschlag (Sosa), vgl. 90, 92 u. 399. -- † 114. Fingerringe aus Eisen geschmiedet, welches man am Charfreitag, Nachts 12 Uhr von Särgen geholt hat, schützen gegen Gespenster (Sosa), vgl. 407. Aehnliches berichtet die illustrirte Zeitung, 1860, Nr. 875 aus Schwaben: „Am Charfreitag muß der Zauberschlüssel aus den Nägeln eines Todtensarges geschmiedet werden, mit dem man den Teufel bannen kann.“ Vgl. auch +Wuttke+ § 156. -- * 115. Man fange vor Sonnenaufgang eine Kröte (vgl. § 38 ~s.~), schlachte und dörre sie. Das daraus gestoßene Pulver sichert vor allen Nachstellungen und Ertapptwerden (Annaberg), vgl. 407. -- * 116. Man fange einen Raben, schlachte ihn und dörre das Herz. Das daraus gestoßene Pulver unter das Schießpulver gemischt, macht, daß man sicher trifft (Marienberg), vgl. § 38 ~r.~ 407 und 474. -- * 117. Der Rahmtopf muß leer sein, dann kommen keine Hexen hinein (Sosa), vgl. 408. -- * 118. Man verkaufe nach 6 Uhr Abends keine Milch, sonst kommen Hexen in den Stall (Raschau, Sosa). Gilt auch Walpurgis und Andreas; ähnlich in den zwölf Nächten, vgl. 51, 132, 171, 389 u. 397. +Wuttke+ führt dasselbe § 17 für Lausitz und Schlesien vom Johannistage an. -- † 119. Wenn man am Charfreitag an Stellen kommt, wo Schätze liegen, so thuen sich dieselben auf (Sosa), vgl. 460. Nach +Wuttke+ § 18 gilt dieser Aberglauben in der Mark Brandenburg und Tirol am Johannistage. -- † 120. Man schneide früh ein Stück Rasen aus der Erde, hauche in das Loch und decke es schnell mit dem Rasen wieder zu; hilft gegen Zahnschmerzen (Markneukirchen), vgl. 328, § 42 und 434, +Wuttke+ § 266. -- † 121. Man schneide die Nägel an Händen und Füßen kreuzweiß, d. h. erst die Nägel der rechten Hand, dann die des linken Fußes u. s. w.; die Abschnitte werden in Papier gewickelt und in fließendes Wasser geworfen; schützt vor Zahnschmerzen (Mildenau), vgl. 8 u. 399. -- * 122. Kräuter am Charfreitag gesammelt, helfen gegen dicke Hälse (Geier), vgl. 106 u. 435. -- * 123. Ein Gänseei vor Sonnenaufgang gegessen, schützt gegen Bruchschaden, vgl. 111 u. 399. -- * 124. Ein Eschenzweig vor Sonnenaufgang von sich abgewendet geschnitten, hilft, wenn man sich damit im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes streicht, gegen das Reißen (Lengefeld), vgl. § 38 ~A. f.~ § 42 und 434. -- * 125. Ist Charfreitag ein Begräbniß, so schlägt in dem Jahre in dem betreffenden Ort der Blitz nicht ein (Geier), vgl. 101, 420 u. 532; gilt auch Sylvester (Ehrenfriedersdorf). -- * 126. Vor Sonnenaufgang kann man Erlen- und Eschenzweige, sowie andere spröde Holzarten, drehen wie Weidenholz; sie bleiben das ganze Jahr hindurch gedreht (Sayda). -- * 127. Wenn man am Charfreitag Asche auf das Feld streut, so wächst viel Klee (Raschau, Geier), vgl. § 38 ~A. e.~ u. 466. -- 128. Wenn es Charfreitag friert, so müssen noch vierzig Fröste heraus, die aber den Feldfrüchten nicht schaden (Annaberg, Raschau), vgl. 109 u. 736 ff.
§ 12 (23). +Walpurgis+: Die erste Mainacht begingen die alten Deutschen als Fest des aufblühenden Frühlings, dessen Feier aber, als das Christenthum Platz griff und hier kein einfallendes christliches Fest zur Uebertragung sich darbot, als Teufelswerk und Hexenunfug dargestellt und verpönt wurde. -- Gerade die Feier des Walpurgisabends (30. April) ist im oberen Erzgebirge noch sehr lebendig.
~a.~ +Hexenschutz+: 129. Knaben und junge Leute begeben sich mit wergumwickelten und pech- oder harzgetränkten Besen auf die benachbarten Höhen und am Abend leuchten und tanzen ringsumher die kunstlosen Fackeln. Dazu werden Pistolen, Schlüsselbüchsen etc. losgeschossen und Zündhütchen zerschlagen, Feuerräder und Pulverfrösche angebrannt, mit Peitschen geknallt und Breter („Schwarten“) zusammengeschlagen, es wird geschrieen und getobt, kurz ein möglichst großer Lärm gemacht, um, wie Einige sagen, den Hexentanz darzustellen oder, wie allgemeiner behauptet wird, um die zum Blocksberg ziehenden Hexen zu vertreiben. Vgl. 333 u. 407.
130. Um den Hexen den Eingang in die Ställe und Häuser zu wehren, werden vor Sonnenuntergang mit Kreide drei Kreuze an die Stall- und Hausthüren, häufig auch an die Fensterladen gemacht (allg.), vgl. § 38 ~D. b.~, 409, 413, 427 u. 464. -- 131. Hie und da legt man auch noch einen alten Besen oder ein Stück frischen Rasen vor die Thürschwellen, damit die Hexen nicht herein- oder eine etwa darin schon befindliche Unholdin nicht wieder heraus kann, vgl. 341, 413 u. 427. -- * 132. Ebenfalls um das Vieh vor dem Behexen zu behüten, wird kein Stück am Abend aus dem Stall gezogen (Raschau) und nach 6 Uhr Abends keine Milch mehr verkauft (Geier), vgl. 51, 118, 171, 389 u. 397. -- * 133. Auch werden aus demselben Grunde die Düngerhaufen mit Hollunder- (~sambucus nigra~), mit Ahlert- (~prunus padus~) oder mit Weidenruthen besteckt (Annaberg, Geiersdorf, Grünstädtel), oder in jede Ecke des Düngerhaufens ein aus Weichselkirschbaumzweigen zusammengebundenes Kreuz befestigt (Annaberg), vgl. § 38, ~A. h.~ und 414. -- † 134. Auch auf die Klöppelsäcke steckt man Weidenruthen (Grünstädtel), vgl. 409, +Wuttke+ § 231.
~b.~ +Zauberhilfe+: Auch finden sich noch Spuren, daß man die an diesem Tage der Erde nahen Zaubermächte sich nutzbar machen kann: † 135. Um eine in’s Feld gesteckte Stange binde man Werg, dann geräth der Flachs (Sehma). Nach +Wuttke+, § 322, steckt man in Mecklenburg beim Säen des Flachses den Rechen senkrecht in die Erde, dann wird der Flachs so hoch wie der Rechen, vgl. 153 u. 471. -- * 136. Man buttere Nachts 12 Uhr, dann erhält man viel Butter (Zöblitz), vgl. 462.
~c.~ +Viehaustreiben+: Am 1. Mai ist es auch im Obergebirge, wie anderwärts, Sitte, das Vieh zum erstenmal auf die Weide zu treiben (vgl. 618). † 137. Man legt dann als Schutz gegen das Beschreien innerhalb des Stalles vor die Thürschwellen einen Schlüssel, vgl. 340 u. 464 (nach +Wuttke+, § 24, ist in der Altmark statt dessen ein Beil, d. i. Thor’s Hammer, gebräuchlich), und ein Ei, bedeckt beides mit frischem Rasen und läßt das Vieh darüber schreiten (allg.). -- * 138. An der Stallthüre steht der „Kühjunge“ und bespritzt jedes Thier mit Wasser (Annaberg, Elterlein). -- * 139. Man läßt eine Katze vorangehen, damit nicht die Kühe, sondern die Katze behext werde (Sehma), vgl. 397 u. 427. -- * 140. Man vermeidet, eine schwarze Kuh voranzutreiben, denn dies bedeutet Unglück, mindestens schlechtes Wetter (Marienberg). -- * 141. Dem Hirt wird ein gekochtes Ei mitgegeben, das er auf dem Felde verzehrt und die Schalen vergräbt, damit die Heerde hübsch beisammen bleibe (Sehma). Oder: der Hirt hat mitgegebene hartgesottene Eier unter den Kühen herum zu „kaulern“ (kollern), bis sie von diesen zertreten werden. Die Schalen sind dann ebenfalls zu vergraben (Saida), vgl. 328 u. 427. -- * 142. Der Hirt darf sich während des ersten Austreibens nicht niedersetzen (Saida), vgl. 397. -- * 143. Kehren die Leute Abends vom Felde zurück, so werden sie mit Eiern gespeist, und namentlich der Kühjunge dabei reichlich bedacht (Annaberg), vgl. 427.
§ 13 (25). +Himmelfahrt+ und +Pfingsten+: In die Frühlingsmonate fallen die Himmelfahrt und das Pfingstfest.
144. Am +Himmelfahrtstage+ kommt ein Gewitter oder es regnet wenigstens (Lauter). -- † 145. Wenn das Brod in der Woche +vor Pfingsten+ aufschlägt, so bleibt es theuer (Raschau). -- Am Sonnabend vor Pfingsten wird die Hausflur oder Stube mit Maien oder Maibäumchen geschmückt, indem man Birkenreiser oder Zweige in Gefäße mit Wasser steckt (allg.). -- Das Stück Spitzen, welches gerade geklöppelt wird, muß vollendet sein, so daß es abgeschnitten werden kann (Lauter). -- Der Hirt, welcher am Pfingstmorgen als der erste mit seinem Vieh auf das Feld kommt, ist „Pfingstkönig“ und hat das Recht, eine Pfingststange, d. h. einen mit Kränzen verzierten langen Stab, zu setzen (Voigtsdorf). -- Wer am ersten Pfingstfeiertag spät aufsteht, steht im ganzen Jahre spät auf und wer in einer Familie zuletzt aus dem Bette sich erhebt, heißt der Pfingstlümmel (allg.). -- Ueber +Witterung+ vgl. 741.
§ 14 (17 ff.). +Der Johannistag+: Dem Feste der Wintersonnenwende bei den alten Deutschen in den Zwölfnächten, entsprach das Fest der +Sommer+sonnenwende am +Johannistage+ (24. Juni; in seiner kirchlichen und daher zum Theil auch in seiner volksthümlichen Feier auf den nachfolgenden Sonntag verlegt). Zu Ehren der in ihrem Höhepunkte angelangten Sonne brannte man die sogenannten +Johannisfeuer+ an, die noch bis auf die Gegenwart über ganz Deutschland gebräuchlich sind, und die reiche Entwicklung der blühenden Natur feierte man durch Blumen und Kränze. Man glaubte, die überirdischen Mächte seien auch zu dieser Zeit der Erde näher und wirkten theils heilsam, theils verderblich.
~a.~ +Johannisfeuer+: 146. „Jungen“ brennen Feuer im Freien an (Annaberg; es geschieht dies jedoch nur vereinzelt, vgl. 88 u. 129).
~b.~ +Blumenfest+: 147. Am Morgen des Johannisfestes winden arme Kinder einen Kranz von Feldblumen, der auf einen Teller gelegt wird. Damit stellen sie sich auf die Straße und bitten die Vorübergehenden um einen „Johannispfennig“, den man innerhalb des Kranzes hinlegt. Oder: Kinder halten mit einer Schnur, die mit Blumen umwunden ist oder an der ein Kranz hängt, die Vorübergehenden auf (allg.). Für das empfangene Geld machen sie sich Abends eine Semmelmilch (Lauter). -- † 148. Es wird um den +Johannisbaum+ getanzt. Derselbe ist eine aus vier Stäben bestehende, mit Kränzen und Blumen verzierte Pyramide, welche in der Stube oder auf der Straße auf ein Tischchen gestellt wird. Abends wird dieselbe mit Lichtern geziert. Die Tänzer sind dabei weiß gekleidet und singen verschiedene Liedchen (Zwickau), vgl. § 99. -- * 149. Ein großer Topf, der +Johannistopf+, wird mit Kränzen geschmückt und ein Preis darunter gelegt. Wer mit verbundenen Augen den Topf mit einem Stecken trifft, erhält den Preis. Zum Schluß wird gewöhnlich eine Semmelmilch gegessen und getanzt (Saida). -- * 150. Die „Kühjungen“ bekränzen einen Ochsen und führen ihn zu ihrem Herrn, der sie mit einem Geldstücke beschenkt (Annaberg).
~c.~ +Witterung+: „Ungewitter am Johannistage ist ungünstig, denn es werden dann gleichsam die Festfeuer der Menschen von den Göttern zurückgewiesen“ (+Wuttke+, § 39): 151. Wenn es am Johannistage regnet, so bekommen wir theures Brod (Raschau). -- 152. Wenn am Johannistage das Wasser steigt, so steigen die Getreidepreise, fällt das Wasser, so fallen die Preise (Ehrenfriedersdorf), vgl. 189 ff. u. 749.
~d.~ +Zauberhilfe+: † 153. Man steckt Kränze in den Flachs; so hoch der Kranz ist, so hoch wächst der Flachs (Marienberg, Zöblitz), vgl. 135 und 471. Nach +Wuttke+, § 322, „steckt man in Thüringen beim Säen des Flachses große Zweige von Hollunder in die Erde und ißt, damit der Flachs gut gerathe, am Himmelfahrtstage Milch mit Semmel.“ Vielleicht hat das oben 147 und 149 erwähnte Semmelmilchessen denselben Grund. -- † 154. Mittags in der zwölften Stunde sammelt man schweigend Kräuter zu Thee, der gegen alle Krankheiten hilft (allg.). Die gewöhnlichsten Kräuter, die man sucht, sind: Kamille, Stiefmütterchen, Quendel (~thymus serpyllum~) etc.; auch trägt man Johannisblumen (~arnica montana~) ein und setzt sie auf Spiritus, der dann alle Wunden heilt (vgl. 398).
~e.~ Der +Getreideschneider+. † 155. Am Johannisabend in der sechsten Stunde kommt der sogenannte +Getreideschneider+, der über die Ecke eines Stückes Getreide durchschneidet, von welchem er dann, wenn der Bauer drischt, den halben Nutzen hat, vgl. 461. Um diesem vorzubeugen, nimmt der Bauer Liebstöckelöl (d. i. Oel aus ~levisticum officinale~, wächst im Gebirge nicht wild, sondern nur in Gärten, vgl. 337) und macht, nachdem er den Finger in das Oel getaucht, ebenfalls in der sechsten Abendstunde des Johannistages, drei Kreuze an jede Ecke des Feldes auf die Erde. Ist aber der Getreideschneider bereits dagewesen, so hängt der Bauer, bevor er das Getreide einführt, ein Büschel Reißigspitzen (frischgrünende Tannenzweige) über dem Scheunthor auf, drischt sobald als möglich und macht dabei mit dem Reißigbüschel den Anfang. Dann ist der Bann gelöst und der Getreideschneider zieht keinen Nutzen (Sehma), vgl. 422. -- +Wuttke+ gedenkt § 414 nach Berichten aus Thüringen und Franken ebenfalls des Getreideschneiders, den er +Binsenschnitter+ nennt und unter die bösartigen Geister rechnet. Er sagt von ihm: „Derselbe macht fußbreite Wege durch die Getreidefelder, indem er kleine Sicheln an den Füßen hat; und die Leute, bei denen er geschnitten, kommen nie zu Vorrath. Man schützt sich vor ihm durch kreuzweises Säen der ersten Handvoll Samen.“ Im baierischen Voigtlande heißt er +Billmetschneider+ und wird als Mann gedacht, der in Folge eines Bundes mit dem Bösen die Frucht des Feldes, das er umschreitet, in seine Scheune zaubert, vgl.: „Aus dem baierischen Voigtlande“, Aufsatz im Morgenblatt 1860, Nr. 31.
§ 15 (28 ff.). An der zweiten Hälfte des Jahres (vgl. § 92) haften, außer dem Andreasabend (§ 16), nur noch an wenigen Tagen gewisse Aberglauben in geringem Maaße (vgl. § 56 ff.).
~a.~ +Siebenschläfer+: † 156. Wer am Siebenschläfer (27. Juni) bis um 7 Uhr schläft, thut es das ganze Jahr hindurch (Zwickau), vgl. 145, 276 u. 751. Aehnlich +Wuttke+, S. 23, aber an einem andern Tage: „Am Tage der sieben Brüder (10. Juli) muß man früh aufstehen, weil man sonst das ganze Jahr ein Langschläfer wird.“ -- Ueber den +Oswaldstag+ vgl. 342.
~b.~ +Michaelis+: * 157. Man säe am Michaelistage (29. September) kein Korn, sonst wird mehr Stroh als Körner (Mittweida), vgl. 397 u. 777.
~c.~ +Burkardi+: * 158. Am Burkarditage (11. October) soll man nicht säen (Zwickau).
~d.~ +Martini+: * 159. Der Martinstag (11. November) wird hier und da (Sehma) ebenfalls für geeignet zum Erforschen der Zukunft gehalten (vgl. § 57).
§ 16 (30). Der +Andreastag+. Der Andreastag (30. November), namentlich die späteren Abendstunden, sind die für Wahrsagung, besonders in Beziehung auf künftige Ehe, günstige Zeit. -- Vielleicht feierten an diesem Tage oder überhaupt um diese Zeit unsere Altvordern ein der Frigga, der Gemahlin Odin’s, der Göttin der Ehe und des häuslichen Lebens, geweihtes Fest, dessen Gebräuche und Aberglauben man auf den christlichen Heiligen und seinen Namen übertrug. Ob das dabei vorkommende Horchen auf Hundegebell oder das Schütteln an Obstbäumen (namentlich Birnbäumen) oder an Gartenzäunen, sowie das Eintragen von Zweigen fruchttragender Bäume oder Sträucher in irgend welcher Erinnerung an heidnischen Glauben, der mit Frigga in Zusammenhang stand, seinen Grund hat, wagen wir nicht zu entscheiden. Nicht unwahrscheinlich ist es, daß der Hund, den die alten Deutschen den Thieren beizählten, welche die Gabe der Weissagung besitzen, der Göttin der Ehe, als Bild der Häuslichkeit, beigegeben war (vgl. § 21 ~a~) und Bäume und Sträuche, welche in Gärten, also innerhalb der das Haus umgebenden Einfriedigung gepflanzt waren, sammt dem Zaune selbst, unter dem Schutze der Göttin des häuslichen Lebens standen. -- Anderwärts hat der Valentinstag (14. Februar) eine ähnliche Bedeutung, wie bei uns der Andreastag, vgl. v. +Reinsberg-Düringsfeld+, „der St. Valentinstag“, Aufsatz in der illustrirten Zeitung, 1862, Nr. 972.
~a.~ Der +Andreasvers+: † 160. Dieser Vers wird von heiratslustigen Mädchen gebetet. Entweder geschieht es vor dem Zubettegehen oder im Bett selbst, nachdem man dreimal mit der großen Fußzehe an die Bettstelle gepocht hat. Die geeignetste Zeit ist Mitternacht 12 Uhr (allg.). Besondere Maßregeln dabei sind noch: man esse vorher schweigend einen Häring, steige rücklings in das Bett und unterlasse für diesmal das gewöhnliche Abendgebet. Der Vers selbst lautet (vgl. +Wuttke+ § 80):
„~Deus meus~, Heiliger St. Andreas, Ich bitt’ dich, laß mir erscheinen Den Herzallerliebsten, meinen, In seiner Gestalt, Mit seiner Gewalt, In seinem Habit, Wie er mit mir vor den Altar tritt.“ (Der Anfang lautet auch: „~Deas meas~,“ „Ehes mies,“ „Eos meos,“ „Eos theos,“ was blos aus Unkenntniß hervorgegangene Verstümmelungen der lateinischen oder der statt deren gebrauchten griechischen Worte, ~theos emos~, sind.)
Außer diesem Vers darf man nichts sprechen, muß sich auch vor dem Versprechen hüten, sonst bekommt man von unsichtbarer Hand eine Ohrfeige oder erfährt sonst einen Schabernack (Annaberg). -- Der künftige Ehemann erscheint dann im Traume, vgl. § 29. Mitunter meint man wohl, die Herausforderung soweit steigern zu können, daß die Gestalt des künftigen Gatten den wachenden Augen erscheint, vgl. 161, § 32 u. +Wuttke+ § 88 ~b~. Zu diesem Behufe schließt sich die betreffende Jungfrau in der zwölften Nachtstunde in ihre Kammer, kehrt dieselbe aus, deckt dann den Tisch, trägt verschiedene Speisen (Einige verlangen neun), als Brod, Wasser, Wein, Bier u. s. w. auf und stellt dann einen Stuhl an den Tisch. Schlag 12 Uhr spricht sie folgenden Vers:
„~Deus meus~, Heiliger Andreas, Ich bitt dich, laß mir erscheinen Den Herzallerliebsten, meinen, In seiner Gestalt, In meiner Gewalt, Wie er stieht, Wie er mit mir vor’n Altar kniet. Soll er mit mir in Freuden sein, So laß ihn erscheinen bei Bier und Wein. Soll er mit mir leiden Noth, So laß ihn erscheinen bei Wasser und Brod. Soll er mit mir ziehen über Land, So gieb ihm den Stab in die rechte Hand“ (Zwickau). -- Oder: „Hat er ein Pferd, so reit er, Hat er keins, so schreit er. Schenkt er Bier und Wein, So schenk er mir ein Gläschen ein“ (Marienberg). -- Oder: „Hat er Vieh, so treib er, Hat er Eseln oder Schwein, So komm’ er vor das Bett allein“ (Geier). Vgl. hierzu und zu den folgenden Nummern unten 499.
~b~) +Das Rütteln von Bäumen, an Zäunen+ etc.: † 161. Ebenfalls Nachts 12 Uhr rüttle man an einem Baum -- nach Einigen muß es ein Obstbaum im Garten, bestimmter ein Birnbaum sein, nach Andern muß derselbe auf einem Kreuzwege stehen -- und spreche:
„Bäumlein, ich rüttle dich, Feines Liebchen melde dich, Willst du aber dich nicht melden, So laß doch dein Hündlein bellten“ (Zöblitz). -- Oder: „Liebes Bäumchen, ich schüttle dich, Sende den, der liebet mich. Und will er nicht sich stellen, So mag doch nur sein Hündlein bellen“ (Annaberg, Marienberg).
Es erscheint nun entweder der künftige Gatte oder man hört Hundegebell. Woher letzteres schallt, in jene Gegend heiratet man. Vgl. +Wuttke+ § 89.
† 162. Statt des Baumes kann man auch an einem Gartenzaun rütteln, wobei der Zaun eines Gartens, der durch Erbschaft an den gegenwärtigen Besitzer übergegangen, wirksamer als jeder andere ist, vgl. § 32 und +Wuttke+ § 92. Der Vers lautet dann: „Erbzaun, ich rüttle dich, Feines Lieb, ich bitte dich. Beil, beil Hündelein, Wo mein feines Lieb wird sein“ (Marienberg). * 163. Den Wohnort des Geliebten kann man auch erfahren, wenn man unter einen Birnbaum kniet (Schneeberg) oder durch das Astloch einer Breterwand horcht (Annaberg) bis man Hundegebell hört; wo es her schallt, dort ist die Heimat des Zukünftigen. -- Das Horchen an einem +Astloch+ beruht auf dem Glauben, daß durch diese Oeffnungen die Elfen und andere Geisterwesen ihren Durchgang nehmen. Insofern gehen sie den Kreuzwegen parallel. +Wuttke+ § 270. +Simrock+, Mythologie S. 545.
* 164. Statt Mitternacht kann man sowohl für das Beten des Andreasverses, als bei dem Baumrütteln u. s. w. in Annaberg 7 Uhr Abends wählen und zwar die Zeit während des daselbst gebräuchlichen Läutens. Die erste hierauf begegnende Mannsperson ist der gewünschte Bräutigam.
~c~) +Eintragen von Zweigen+: † 165. Mittag 12 Uhr oder Abends in der 6. Stunde pflückt man Zweige von sieben oder neun verschiedenen Bäumen und Sträuchern, bindet sie in einen Strauß und stellt sie in ein Gefäß mit Wasser. Blühen dieselben dann am ersten Weihnachtsfeiertag, so ist es ein gutes Zeichen für baldige Verheiratung (allg.), vgl. +Wuttke+ § 82. -- * 166. Man soll folgende Baum- und Straucharten wählen: Kirschbaum, Apfelbaum, Birnbaum, Pflaumenbaum, Kastanie (~aesculus hippocastanum~), Himbeere, Johannisbeere, Stachelbeere und Hollunder (vgl. § 23, ~n.~) d. i. ~sambucus nigra~ (Raschau).
~d~) +Andere Gebräuche+: * 167. Man nehme Mittags 12 Uhr einen Löffel Hirsebrei (vgl. § 23, ~q.~) und stelle sich damit vor die Hausthüre, wo man den Brei, sobald es 12 schlägt, essen muß. Die nächste vorübergehende Mannsperson ist der Bräutigam (Annaberg, Marienberg). -- † 168. Man lege einen Apfel unter das Kopfkissen und lasse ihn bis Weihnachten daselbst liegen. Am ersten Weihnachtsfeiertag, wenn zur Kirche eingelauten wird, stelle man sich damit unter die Hausthüre. Aus der Verwandtschaft des Mannes, den man zuerst sieht, wird man heiraten (Marienberg), vgl. +Wuttke+ § 80. -- 169. Außerdem kann man alle die Mittel, welche man überhaupt gebraucht, um das künftige Geschick zu erforschen, z. B. Bleigießen, Pantoffel werfen etc. anwenden und daraus etwaige Heiratshoffnungen ableiten, vgl. 228, 288-290, 294, 295, 303, 305, 308 u. 312. -- 170. Auch das männliche Geschlecht befragt mitunter die angeführten Liebesorakel, um über die künftige Braut Fingerzeige zu empfangen (allg.).
~e.~) +Anderweiter Aberglaube.+ * 171. Nach 6 Uhr Abends darf keine Milch verkauft werden, sonst wird das Vieh verhext. Vgl. 51, 118, 132 u. 389.
§ 17 (31 ff.). Außer den § 5-16 angeführten Festzeiten giebt es noch andere Schicksalszeiten, deren Bedeutung auf +astrologischem+ Aberglauben beruht. Die sogenannten „Planeten“ werden noch vielfach auf Jahrmärkten (§ 77) verkauft und man hört es wohl auch aussprechen, daß es von Wichtigkeit sei, unter welchem Sternbilde ein Kind geboren oder getauft werde. Im Einzelnen wird Folgendes angeführt:
172. Im Krebse geboren, kommt der Mensch schwer zu etwas und besitzt er, so geht es mit ihm rückwärts (Frohnau), vgl. 476. -- * 173. In den Fischen geboren, geht es mit dem Menschen vorwärts und er kommt zu etwas (Frohnau), vgl. 476. -- † 174. Erdäpfel im Zeichen der Fische gelegt, werden wässerig (Raschau), vgl. 397. Anderwärts (Geier) schreibt man diesen Einfluß überhaupt allen sogenannten „Wasserzeichen“ zu, d. h. außer den Fischen, auch dem Krebs und Wassermann. Die rechte Zeit ist im Zeichen des Steinbocks und der Zwillinge (Raschau). Nach +Wuttke+ § 323 meint man dagegen in Mecklenburg, daß Kartoffeln, an einem Tage, der im Kalender mit dem Zeichen des Steinbocks bezeichnet ist, gesteckt, hart werden. -- 175. Ist ein Kind im Zeichen des Wassermanns geboren, so muß man ein getragenes Kleid desselben ins Wasser werfen, sonst läuft es Gefahr früher oder später zu ertrinken (Frohnau), vgl. 476.
§ 18 (34 ff.). Für einflußreich unter den Gestirnen wird besonders der +Mond+ gehalten, wobei jedoch theilweise eine an sich nicht falsche Naturbeobachtung zu Grunde liegen kann. Seine Wechsel gelten für wichtige Bestimmungszeichen bei der Landwirthschaft, bei Kuren, beim Haareschneiden, bei Familienereignissen. Im Allgemeinen gilt der zunehmende Mond als eine günstige, der abnehmende als eine ungünstige Zeit. Vgl. auch § 94.
* 176. Rüben sind bei abnehmendem Monde zu stecken (Frohnau), ebenso ist das Säen des Getreides zu vollziehen (Raschau), vgl. 468. -- * 177. Im Neumond darf man keine Erdäpfel legen und keine Erbsen säen, sonst blühen sie immerfort und setzen keine Früchte an, vgl. 397 und Wuttke § 323. -- * 178. Wenn man am letzten Freitag im Monde Asche Vormittags streut, so wird viel Klee, streut man sie aber Nachmittags, so werden viel Wicken (Raschau), vgl. 466. -- * 179. Wenn die Bäume im Vollmonde blühen, so wird viel Obst, blühen sie im abnehmenden Monde, so tragen sie keine Früchte (Raschau). -- 180. Die Kälber sind bei zunehmendem Monde abzunehmen (Frohnau), vgl. 464 u. +Wuttke+ § 316. -- 181. Der Eintritt in eine neue Stellung, ein Umzug, die Hochzeit u. s. w. geschehe bei zunehmendem Monde (allg.), vgl. 450. -- * 182. Wenn man vor dem am Himmel stehenden Vollmonde drei Verbeugungen macht, bekommt man etwas geschenkt (Marienberg), vgl. 449. -- * 183. Wird eine Leiche im Vollmonde begraben, so nimmt sie den Segen mit aus dem Hause (Saida), vgl. 532. -- * 184. Stirbt Jemand im abnehmenden Monde, so geht es mit seiner Familie rückwärts (Schneeberg). -- * 185. Manche Leute geben bei abnehmendem Monde der Leiche Geld und Brod mit in den Sarg, vgl. 409.
II. Die Schicksalszeichen.
§ 19 (36 ff.). +Schicksalszeichen+ sind Zeichen oder Anzeichen, aus denen man das künftige Geschick vorauserkennen kann. Sie bieten sich entweder von selbst dar in dem Natur- und Menschenleben und bedürfen nur der Ausdeutung, oder sie sind durch Anwendung geheimer, angeblich überlieferter Weisheit zu erkennen und auszulegen (Wahrsagekunst).
~A.~ Von selbst sich darbietende Schicksalszeichen.
§ 20 (38 ff.). „Die Schicksalszeichen sind entweder +an und für sich+ bedeutsam, also auch überall und jederzeit, wo und wann sie erscheinen, wie etwa die Kometen, oder sie sind es nur zu bestimmten +Zeiten+, also in den eigentlichen Schicksalszeiten (vgl. I.) oder unter bestimmten +Umständen+ bei Geburten, Hochzeiten, Todesfällen u. s. w.“
1. Naturerscheinungen.
~a.~ +Kometen+: 186. Ein Komet bedeutet Krieg, Theuerung, überhaupt Unglück (allg.).
~b.~ +Nordlichter+: 187. Ein Nordlicht bedeutet Krieg (Zwickau).
~c.~ +Sternschnuppen+: * 188. Wenn eine Sternschnuppe fällt, wird eine Seele aus der Hölle erlöst (Annaberg), vgl. 449. Bei diesem aus der katholischen Zeit stammenden Aberglauben ist wohl die Hölle für das Fegefeuer substituirt.
~d.~ +Regen+: 189. Wenn es der Braut in den Kranz regnet, ist die Ehe gesegnet (allg.), denn der Regen ist eine Gabe Donar’s. Vgl. 508. -- † 190. Andere halten es für ersprießlich, wenn es am Tage vor der Hochzeit (Lößnitz), oder beim Gang in die Kirche, während die Sonne scheint, regnet (Schneeberg). -- * 191. Wenn es bei einem Umzuge regnet, werden die Leute reich (Lauter), vgl. 23, 144, 151 u. 152.
~e.~ +Nebel+: 192. Ist am Trauungstage nebeliges Wetter, so folgt Krankheit in der Ehe (Saida), vgl. 508. Nach +Wuttke+ § 39 hält man es in Lauenburg dagegen für ein glückliches Zeichen, wenn es in den Brautkranz nebelt oder schneit.
~f.~ +Wind+: * 193. Kommt beim Säen der Wind von Morgen, so entsteht Unkraut, von Mittag Disteln, von Mitternacht gute Ernte (Schneeberg), vgl. 468. -- † 194. Wenn der Wind recht summt, so hat sich Jemand erhängt (Raschau), vgl. Wuttke § 391: „Der Teufel fährt mit der Seele des Erhängten im Sturme davon (Schlesien, Lausitz, Mark, Schwaben).“ -- * 195. Wenn am Trauungstage der Wind stark weht, so wird das Paar arm (Saida), vgl. 21, 24 u. 508.
Vgl. noch: +Witterung+ 20, 85. +Schnee und Frost+ 22, 109, 128. +Sternbilder+ 172 ff. +Mond+ 179.
2. Thiere und Pflanzen.
§ 21 (40 ff.). ~a.~ Der +Hund+, der Frigga beigegeben als Sinnbild der Häuslichkeit (§ 16), besitzt daher als in Göttergemeinschaft stehend, die Gabe des Blickes in die Zukunft und sieht namentlich die leichenwählenden Nornen oder Walkyren nahen. Vgl. 244 u. 812. -- 196. Heult ein Hund mit erhobenem Kopfe, so bricht Feuer aus, senkt er den Kopf dabei, so stirbt Jemand (allg.), vgl. 530. * Ruft man ihn aber beim Namen, so wird dem Unglück, welches er anzeigt, vorgebeugt (Zwickau), vgl. 407. -- 197. Begegnet man beim Ausgehen einem Hunde, so ist es ein gutes Anzeichen (Annaberg), vgl. 161 ff.
~b.~ Das +Pferd+. 198. Das Pferd gilt ebenfalls als ein weissagendes Thier, vgl. 250.
~c.~ Der +Hase+. 199. Der Hase wird wegen seiner oft koboldartig erscheinenden Gestalt für eine verkappte Hexe gehalten (vgl. 351 u. 353), daher bedeutet ein über den Weg laufender Hase Unglück (allg.). Vgl. „Die Symbolik in der deutschen Mythologie“ Aufsatz in den Grenzboten 1862. I. S. 104 ff.
~d.~ Die +Katze+, wie der Hund der Frigga heilig, ist als Begleiterin oder auch als angenommene Hülle der Hexen (vgl. 351) dem Aberglauben ebenfalls ein vorbedeutendes Thier. -- 200. Eine über den Weg laufende Katze, besonders eine schwarze, bedeutet Unglück (allg.). -- 201. Wenn die Katze sich putzt (Marienberg), oder einen krummen Rücken macht (Schwarzenberg), kommt Besuch. Vgl. 813 u. 814.
~e.~ Das +Schwein+ war das gewöhnliche Opferthier bei den alten Deutschen und daher dürfen aus diesem Thiere bereitete Speisen Weihnachten und Fastnachten nicht fehlen, vgl. 14, 73 u. 452. -- 202. Der Aberglaube, daß begegnende Schweine Unglück, wenigstens Prügel, bedeuten, +Schafe+ dagegen Glück oder daß man gern gesehen werde (allg.), stammt wohl aus der alttestamentlichen Bedeutung dieser Thiere. -- * 203. Wenn das Schwein beim Schlachten nicht schreit, so ist es nicht fett (Mildenau). -- Die +Kuh+ vgl. 140 u. 815.
§ 22 (42 ff.). ~f.~ Die +Krähe+ und +Dohle+ vertreten die Stelle des im Gebirge nicht vorkommenden +Raben+, der, als Wodan’s Vogel, Unglück verkündend ist. -- † 204. Setzt sich eine Krähe auf ein Haus, so stirbt Jemand in diesem (Annaberg) oder in dem gegenüberstehenden Hause oder überhaupt in der Nachbarschaft (Raschau). Dasselbe gilt von der Dohle (Annaberg). -- * 205. In Annaberg ist namentlich Eine von gewissen klugen Leuten gekannte Dohle, aus der Zahl derer, welche in der Nähe des Gottesackers sich aufhalten, die, wenn ein Todesfall im Hause eintreten wird, sich auf das betreffende Haus setzt und jämmerlich zu schreien anfängt. Vgl. 530, 825 u. 826.
~g.~ Das ganze Geschlecht der +Eulen+ steht nach altem Aberglauben mit den finstern Mächten im Bunde. -- † 206. Wenn das +Käuzchen+ schreit, so stirbt innerhalb dreier Nächte ein Verwandter oder Freund dessen, der es hört (Zwickau), vgl. 412 u. 530.
~h.~ Die +Henne+. 207. Wenn eine Henne kräht, bedeutet es Unglück (Geiersdorf, Marienberg), vgl. 818 ff.
~i.~ Die +Schwalbe+ ist ein glückbringender Vogel. Ebenso die +Wachtel+, vgl. 423. -- † 208. „Jag’ die Schwalben nicht ’naus, denn sie bringen Segen in’s Haus“ (Annaberg, Raschau). -- † 209. In dem Hause, wo Schwalben nisten, kommt kein Feuer heraus (allg.), vgl. 366, 420, 672 u. 824.
~k.~ Der +Kukuk+ gehört ebenfalls zu den Göttervögeln des deutschen Heidenthums und gilt allgemein als weissagend. -- 210. Wenn man den Kukuk im Frühjahr zum erstenmal rufen hört, frage man: „Kukuk, schrei mir meine Jahre aus, wie lange ich noch leben soll.“ So viel mal sein Ruf ertönt, so viele Jahre lebt man noch (allg.). -- 211. Bei dem ersten Kukuksruf greife man an den Geldbeutel, dann geht einem das Geld im ganzen Jahre nicht aus. Wer dabei aber kein Geld bei sich hat, dem fehlt es das ganze Jahr hindurch (allg.), vgl. 457. -- 212. Den Burschen und Mädchen giebt er auf ihre Frage an, wieviele Jahre sie noch ledig bleiben (Schwarzbach).
~l.~ Die +Spinnen+ gehören als Mitbewohner des Hauses zum Gefolge der Freya, vgl. 367, 420, 830 und +Wuttke+, § 202. -- 213. Wenn früh eine Spinne auf Jemanden zuläuft, so bedeutet dies Glück (allg.). * Oder: wenn die am Vormittag auf Jemanden zulaufende Spinne bei dem Zuruf: „Spinne, bringst du Glück, bleib’ steh’n, bringst du keins, lauf’ fort“ sitzen bleibt, ist es ein glückbringendes Anzeichen (Raschau). Neueren Ursprungs scheint der entgegengesetzte Aberglaube: „Die Spinne am Morgen bringt Kummer und Sorgen“, vgl. das Französische: ~araignée au matin grand chagrin, araignée du soir grand espoir~. Eine Vereinigung beider Aberglauben findet sich in folgender Ansicht: * Spinnen, namentlich Kreuzspinnen, früh in der siebenten Stunde bedeuten Glück, in der zehnten Vormittagsstunde zeigen sie Unglück, wenigstens Verdruß an (Zwickau). -- * 214. Läuft die Spinne an Jemanden hinauf, so bedeutet es Glück, läuft sie abwärts aber Unglück (Zöblitz), vgl. 367.
~m.~ Der +Holzwurm+, die Todtenuhr, auch die Holzmühle genannt. 215. Dieser Käfer zeigt durch sein Picken den nahe bevorstehenden Tod eines der Hausbewohner an (allg.), vgl. 530 und +Wuttke+, § 50.
§ 23 (45). +n.+ Der +Hollunderstrauch+ (vgl. 133 u. 166) war im deutschen Heidenthum von hoher Bedeutung und stand namentlich auch in Beziehung zu den Todten (+Montanus+, die deutschen Volksfeste etc. 2. Bdchen., S. 149), daher sein häufiges Vorkommen auf Gottesäckern. -- * 216. Wenn im Herbste ein Hollunderbaum wieder blüht, so stirbt bald Jemand aus der Familie, der der Baum gehört (Schneeberg), vgl. 530.
~o.~ Die +Haselstaude+ (~corylus avellana~) ist ebenfalls dem deutschen Heidenthum bekannt, woher noch ihre Verwendung zur Wünschelruthe rührt, vgl. 459. -- * 217. Jedes Zäpfchen am Haselstrauch nach Michaelis, wo zwei und zwei zusammengewachsen sind, bedeutet einen Groschen Aufschlag am Brode (Ehrenfriedersdorf). -- * 218. Wenn viele Haselnüsse werden, entstehen viele uneheliche Kinder (Geier), vgl. 475. +Wuttke+ sagt § 366: „Die Nüsse, besonders die Haselnüsse, haben durch ganz Deutschland eine besondere Beziehung zur Liebe und zur Ehe.“
~p.~ Der +Hagerosenstrauch+ (~rosa canina~), „Hanebuttenstrauch“, diente wahrscheinlich zum Einzäunen der heiligen Hainstätten und war ein Gegenstand abergläubischer Verehrung. -- * 219. Wenn der Hagebuttenstrauch viel Früchte trägt, so kommt viel Sturm und Regen (Raschau), vgl. 832 ff.
~q.~ Außer den angeführten Gewächsen giebt es noch mehrere, denen ebenfalls eine besondere Bedeutung, deren Ursprung bis in das deutsche Heidenthum zurückreicht, beigelegt wird. Z. B.: der +Hirse+ war eine in den frühsten Zeiten unsers Volkes sehr verbreitete Getreideart und gewöhnliche Festspeise, daher noch jetzt seine abergläubische Anwendung, vgl. 14, 18, 73, 167 u. 365.
~r.~ Neueren Ursprungs sind Anzeichen an folgenden Gewächsen: * 220. Wenn das +Korn+ abgehauen wird und es schlägt das Brod auf, so wird das Brod billig (Raschau). -- * 221. Wenn der Brei von neuen +Erdäpfeln+ recht quillt, so bleiben dieselben billig (Geier). -- * 222. Je mehr Brode in dem „+Brodkörbchen+“, einem kleinen schwammartigen Gewächs, desto wohlfeiler wird das Brod und umgekehrt (Ehrenfriedersdorf). -- Vgl. die Botanik des Aberglaubens, Aufsatz in der Illustrirten Zeitung 1860, Nr. 879.
3. Zeichen von Menschen.
§ 24 (46). † 223. Wenn zwei Menschen zusammen in demselben Augenblick dasselbe sagen, so erfahren sie an diesem Tage etwas Neues (Raschau), oder es kommt ein Schneider in den Himmel (Zwickau). -- 224. „+Kinder+ gelten als besonders wichtige Weissagungsorgane“ (vgl. 507): Wenn Kinder beim Spielen feierliche Weisen auf der Gasse singen, so stirbt Jemand in der Nachbarschaft (Raschau, Lengefeld).
225. Begegnet man früh beim ersten Ausgang oder wenn man ein wichtiges Unternehmen vorhat, einer alten Frau, so bedeutet dies Unglück (allg.). -- * 226. Kommt die Leichenfrau ungerufen in ein Haus, so stirbt bald Jemand aus demselben (Zwickau), vgl. 255 u. 530.
† 227. Am heiligen Abend oder am Sylvesterabend horcht man an einem fremden Fensterladen; hört man zuerst +Ja+ sprechen, so geht das, was man sich denkt, in Erfüllung, hört man aber +Nein+, so geschieht es nicht (Marienberg). Hört man Lärm, so wird ein unruhiges Jahr (Annaberg), vgl. 38. -- † 228. Am Andreasabend, namentlich während des Siebenuhrlautens (vgl. 164, 169), deutet das Ja auf baldige Heirat. Oder: man horcht auf einen Namen, der gehörte ist dann der des künftigen Gatten (Annaberg). Vgl. 7, 101, 125, 183, 184 u. 499.
4. Aus dem Familien- und Geschäftsleben.
§ 25 (47 ff.). † 229. Wenn beim Heben des Hauses das heruntergeworfene Glas nicht zerbricht, so ist es ein übles Zeichen (allg.), vgl. 836. -- 230. Wenn ein Unternehmen übel anfängt, so hat es einen schlimmen Verlauf (allg.), vgl. 5. -- * 231. Begegnet man beim Antritt einer Reise zuerst Jemandem mit einem leeren Korbe, so hat man Unglück (Marienberg). -- * 232. Begegnet einem Fuhrwerk eine Frau mit einem leeren Topfe, so wirft entweder der Wagen um, oder es stürzt eins der Thiere (Raschau). -- * 233. Wenn Verkäufer an Markttagen bald Handgeld bekommen (d. h. bald etwas verkaufen), namentlich von jungen Personen, so machen sie glückliche Geschäfte (Zwickau).
234. Wenn dreizehn Personen bei Tische sitzen, stirbt eine davon in demselben Jahre (allg.); gilt namentlich am Weihnachts-Heiligenabend, vgl. 42 u. 530. -- 235. Wenn es in einer Gesellschaft plötzlich ganz still wird, so fliegt ein Engel durch die Stube (allg.). -- 236. Wenn man etwas Spitziges (Messer, Gabel, Scheere etc.) fallen läßt und es spießt in den Boden ein, so kommt Besuch (allg.). * Dasselbe wird angezeigt, wenn an einem vom Feuer genommenen Topfe Kohlen hängen bleiben (Annaberg). -- 237. Wenn bei Tische Alles rein aufgegessen wird, so bedeutet dies schönes Wetter (allg.), vgl. 472. -- 238. Wenn bei Tische ein Teller mehr als nöthig hingesetzt wird, so kommt noch ein hungriger Gast (Raschau). -- 239. Wer das Salz verschüttet, wird an dem Tage noch ausgezankt (allg.), vgl. 397. -- * 240. Werden zufällig drei Lichter auf den Tisch gesetzt, so ist eine Braut im Hause (allg.); gilt namentlich am Weihnachts-Heiligenabend, vgl. 26 u. 499. -- * 241. Wenn man Brod abschneidet und es entsteht eine Kerbe, so hat man vorher eine Lüge gesagt (Raschau), vgl 397. -- * 242. Wer viel Suppe ißt, lebt lange (Marienberg); gilt namentlich am Weihnachts-Heiligenabend, vgl. 44 u. 451. -- * 243. Beim Abschiede mehrerer Personen dürfen sich die verschiedenen Paare die Hände nicht über’s Kreuz reichen, sonst stirbt Jemand davon oder die Freundschaft wird getrennt (Annaberg). Vgl. noch 30, 31, 397, 512, 524, 525 u. 530.
244. Wenn bei einer Feuersbrunst der Kettenhund (§ 21 ~a~) mit verbrennt, so brennt es auf diesem Gehöfte bald -- nach Einigen binnen sieben Jahren -- wieder (Annaberg, Grünstädtel). -- * 245. Wenn die in Folge eines ausgekommenen Feuers herausgefahrene Spritze kein Feuer sieht, so brennt es bald wieder (Grünstädtel). Vgl. 415. -- 246. Man horcht am Weihnachts Heiligenabend oder am Sylvester auf das Geräusch, welches der kochende Ofentopf macht. Hört man einen winselnden Ton, so stirbt Jemand aus der Familie (Marienberg, Lauter), vgl. 38 u. 530.
247. Wenn etwas von der Wand fällt, so stirbt Jemand aus der Freundschaft (Schwarzenberg); gilt namentlich am Weihnachts Heiligenabend und Sylvester, vgl. 29. -- Vgl. noch 215.
248. Wenn die Leiche welk ist, so holt sie noch dieses Jahr eine Person aus der Freundschaft (Schwarzbach); † ebenso wenn der Mund aufsteht (Ehrenfriedersdorf), † wenn sie sich noch sehr ähnlich sieht (Lauter), * oder wenn sie rothe Lippen hat (Raschau). Vgl. auch 543. -- 249. Wenn dem Leichenzuge zuerst ein Mann begegnet, so ist die nächste Leiche ein Mann u. s. w. (Scheibenberg), vgl. 546. -- † 250. Begegnet dem Leichenzug ein Fuhrwerk mit zwei Pferden (vgl. 198), so stirbt in dem Orte, wo die Leiche her ist, bald ein Ehepaar (Raschau). -- † 251. Begegnet der Leichenzug einem Hochzeitszug, so stirbt bald eins von dem Paar (Raschau), vgl. 513 u. 528. -- * 252. Wenn der Leichenzug weit auseinander geht, so stirbt bald wieder Jemand (Raschau), vgl. 397. -- 253. Wenn ein Kranker gerüchtweise todt gesagt wird, so lebt er desto länger (allg.).
5. Zeichen von kirchlichen Dingen.
§ 26 (53 ff.). * 254. Fällt während der Predigt (Einige beschränken es auf die Predigt zur Weihnachtsmesse, vgl. 36) ein in die Höhe geschlagenes Sitzbret in einem Männerstuhl nieder, so ist die nächste Leiche ein Mann u. s. w. (Ehrenfriedersdorf, Elterlein). -- * 255. Wenn die Chorknaben, die mit dem Crucifix zu einer Leiche gehen, zufällig vor einem Hause stehen bleiben, so stirbt bald Jemand aus diesem Hause (Lauter), vgl. 226 u. 530.
256. Wenn es auf zwei Thürmen zugleich schlägt, so bricht Feuer aus (Raschau). -- † 257. Wenn die Glocken von selbst sich bewegen und klingen, so bricht Feuer aus (Raschau), vgl. 37.
* 258. Wenn das Kind vor der Taufe niest, so wird es klug (Scheibenberg), vgl. 482. -- * 259. Schreit das Kind bei der Taufe, so stirbt es im ersten Jahre (Marienberg) oder sein Schicksal ist wenigstens kein gutes (Stollberg), schreit es dagegen während der Zeit, wo es der Pfarrer auf dem Arme hält, so wird es reich (Marienberg). -- 260. Wenn es während der Taufe auf dem Thurme schlägt, so stirbt das Kind bald (Lauter).
261. Wenn bei der Trauung der Ring herunterfällt, so giebt es eine unglückliche Ehe (Elterlein), vgl. 280, 397 u. 515. -- † 262. Wenn bei der Trauung, sowie überhaupt während der Hochzeit etwas verloren geht oder zerbricht, so hat das Paar kein Glück (Raschau, Schneeberg). -- * 263. Wenn die Braut das Schnupftuch verliert, so bedeutet dies Unglück (Lauter).
264. Ein Kommunikant, bei welchem der Kelch von neuem gefüllt wird, steht bald Gevatter (Zwickau). -- * 265. Wenn es Sonntags unter die Kirchleute regnet, regnet es die ganze Woche (Schneeberg).
6. Bei dem Menschen selbst, dem die Zeichen gelten.
~a.~ Leibliche Zeichen.
§ 27 (57 ff.). † 266. Wenn das Auge juckt, so bekommt man Besuch (Raschau). -- * 267. Wenn das Ohr klingt, so denkt Jemand an einen (Zwickau). Oder: Wenn das rechte Ohr klingt, bedeutet es gute Nachrede, wenn das linke, das Gegentheil (allg.); denkt man dabei: „der oder der redet Schlimmes von mir“, so hört das Klingen sofort auf, wenn man richtig gerathen (Annaberg).
† 268. Wenn man des Morgens nüchtern dreimal niest, so bekommt man den Tag über ein Geschenk (Annaberg, Sosa) oder erfährt eine Neuigkeit (Zwickau). -- † 269. „Nüchterne Nieß, setzt Geld oder Stieß“, d. i. Stöße (Zwickau). -- 270. Schlucken bedeutet, daß man in demselben Augenblick verlästert werde (Raschau).
271. Wenn einem die Zähne weit auseinander stehen, so kommt man weit fort (Marienberg).
272. Wenn sich ein Mädchen beim Waschen die Schürze naß macht, so bekommt sie einen versoffenen Mann (Marienberg), vgl. 499. -- * 273. Wenn eines der Brautleute bei der Trauung niest, so wird die Ehe unglücklich (Marienberg), vgl. 517. -- * 274. Wenn die Kinder Mitesser (kleine Schwäre) haben, werden sie nicht über zwölf Jahre alt (Zwickau), vgl. 475 u. 530.
~b.~ Andere Zeichen von mehr geistiger Art.
§ 28 (60 ff.). 275. Das +Vergessen+ ist ein sehr häufiges Schicksalszeichen; ganz allgemein gilt es als ein Unglückszeichen, wenn man beim Ausgehen etwas vergessen hat und daher wieder umkehren muß, vgl. 397. Doch kann man das Unglück abwenden, wenn man in das Zimmer zurückkehrt und vor dem Wiederfortgehen kurze Zeit sich niedersetzt (allg.). -- 276. Vergißt Jemand, was er sagen wollte, so war es eine Lüge (allg.). -- Vgl. noch 27, 32, 33, 34 u. 156. -- 277. Wenn die Köchin die Suppe versalzt, ist sie verliebt (allg.), vgl. 499. -- * 278. Wer den Hausschlüssel verliert, wird bald sterben (Breitenbrunn), vgl. 397 u. 530.
† 279. Wenn eins der Brautleute auf dem Wege zur Kirche oder in der Kirche sich umsieht, so löst sich die Ehe bald wieder (Grünstädtel), oder die betreffende Person lebt nicht mehr lange (Geier), oder die zu hoffenden Kinder bekommen, wenn es die Braut thut, schiefe Hälse (Zwickau), vgl. 483. -- 280. Wenn eines der Brautleute auf dem Wege zur Kirche den Trauring verliert, so wird die Ehe unglücklich (Marienberg), vgl. 261, 397 u. 513.
7. Träume.
§ 29 (64 ff.). † 281. Man erzähle die Träume nicht nüchtern, denn ist es ein guter Traum, so geht er dann nicht in Erfüllung, während dagegen der schlechte seine Kraft behält (Marienberg), vgl. 25 u. 397. -- Oder: hat man einen unheilvollen Traum gehabt, so darf man ihn vor Mittag Niemandem erzählen, dann wird seine Erfüllung abgewendet (Zöblitz), vgl. +Wuttke+ § 97.
* 282. Wenn man träumt, Kuchen zu essen, so widerfährt Einem etwas Uebles (Zwickau). -- * 283. Wenn man im Traume helles Feuer sieht, so bekommt man am folgenden Tage etwas geschenkt (Grünstädtel), oder ist überhaupt glücklich (Marienberg), oder erhält einen Gevatterbrief (Raschau, Sosa). Sieht man blos Rauch, so bedeutet dies Unglück (Zwickau). -- 284. Ausfallen eines Zahns bedeutet Tod eines Verwandten (Raschau), vgl. 530. -- * 285. Träumt man von Fischen, so erhält man Geld (Sosa). -- * 286. Träumt man von Geld, so bekommt man Schläge (Sosa). -- * 287. Wenn man von einem Ort träumt, an welchem etwas liegt, so stehe man gleich auf und gehe, ohne sich anzukleiden, an diese Stelle. Dort hebe man, was da liegt, sei es, was es wolle, auf. Ein Jahr darauf verwandelt es sich in lauter Gold (Sosa), vgl. 457.
Die Träume während der Zwölfnächte sind bereits § 6 ~h.~ erwähnt, sowie auch das Träumen in der Andreasnacht § 16 ~a.~
~B.~ Wahrsagungskunst.
1. Die Wahrsagekunst des Zufalls oder des Looses.
§ 30 (71 ff.). Das +einfache+ Loos, welches nur bejahend oder verneinend antwortet.
288. Am Andreasabend, Nachts 12 Uhr, werfen heiratslustige Mädchen, indem sie sich mit dem Kopf gegen die Thüre gekehrt in die Stube legen, den +Pantoffel+ über sich nach der Thüre, und sprechen dazu: „Schühkel (d. i. Schühchel, kleiner Schuh) aus, Schühkel ein, wo werd’ ich heut’ übers Jahr sein.“ Fällt der Pantoffel mit der Spitze nach der Thüre zu, so hoffen sie, daß sie im nächsten Jahre heiraten (Annaberg). Auch am Weihnachtsheiligenabend und am Sylvester wird dies Spiel getrieben. Vgl. 499. -- † 289. Man kann durch denselben Versuch auch erfahren, ob man überhaupt im nächsten Jahre noch in dem Hause bleibt oder es verlassen muß. Vgl. 25, 38 u. 169.
290. In der Christnacht oder Sylvester, auch zu Andreas, am erfolgreichsten Mitternachts, klopfen die Mädchen dreimal an den „Hühnerhort“ (Hühnerstall) mit den Worten: „Gackert der Hahn, so krieg ich en Mann, gackert die Henn’, so krieg’ ich noch kenn’.“ Meldet sich nun zuerst der Hahn, so macht die Betreffende in dem Jahre Hochzeit, wenn aber eine Henne, so bleibt sie noch ledig (allg.), vgl. 499. -- 291. Am Christabend oder am Sylvester werden Nüsse aufgemacht; der, welcher dabei zuerst eine taube oder schwarze trifft, stirbt in dem kommenden Jahre (Marienberg), vgl. 29 u. 530. -- 292. Oder man klebt Wachsstocklichtchen in Nußschalen und setzt diese kleinen Schiffchen, nachdem man sie je mit Namen von Anwesenden benannt, auf ein Becken mit Wasser. Die Nußschalenpaare, die sich zuerst berühren, heiraten zuerst. Oder man sucht sonst aus dem Schicksal eines Schiffchens die Zukunft dessen, nach dem es benannt ist, zu erforschen (Annaberg, Marienberg). Vgl. 38 u. 499. -- 293. Oder man nimmt drei Stückchen Kork, bezeichnet das eine als Mann, das andere als Frau, das dritte stellt den Pastor vor. Stoßen nun die ersten beiden zusammen, so heiratet sich das Paar bald (Raschau). -- 294. Am Sylvester- oder am Andreasabend, wo möglich Mitternacht, rafft man auf dem Holzboden so viel Holzscheite, als man fassen kann, zusammen. Unten angekommen, zählt man dieselben. Paaren sich dabei die Stücke, d. h. ist es eine gerade Zahl Scheite, so heiratet man noch in dem Jahre (Marienberg, Raschau). -- † 295. Am Andreasabend zieht man, während des Siebenuhrlautens, aus einem Holzhaufen (am liebsten nicht aus einem eigenen, sondern aus einem fremden) ein Scheit; je nachdem dieses gerade oder krumm ist, deutet es die Gestalt des künftigen Gatten an (Annaberg), vgl. 326. -- 296. Am Christabend oder am Sylvester, besonders Mitternacht, setzt man mittelst eines Fingerhutes oder eines Näpfchens Häufchen von Salz, hie und da auch von Sand (Annaberg), und giebt jedem den Namen einer Person. Wessen Häufchen am folgenden Morgen eingefallen ist, stirbt in dem Jahre (Raschau), vgl. 530. Andere fügen noch hinzu, Tropfen an einem Häufchen bedeuten Thränen (Zschopau). Vgl. 38. -- * 297. Am Sylvester sticht man tief in ein noch frisches Brod mit dem Messer. Ist das Messer, wenn man es nach einer Weile herauszieht, feucht, so wird ein nasses Jahr, ist es trocken, ein fruchtbares (Annaberg). -- * 298. Oder man nimmt das „Wassermessen“ vor, indem man ein Gefäß bis zu einer bezeichneten Stelle mit Wasser füllt; steigt das Wasser während der Nacht über diesen Strich, so hofft man ein gesegnetes Jahr (Stollberg). -- * 299. Aehnlich ist das „Getreidemessen“. Man füllt am Christabend ein kleines Gefäß, z. B. ein halbes Maaß, eine Untertasse, einen Fingerhut etc. mit Getreide oder Salz und schütte je ein Häufchen auf jede Tischecke. Am folgenden Morgen mißt man wieder und je nachdem es reichlich oder knapp ist, wird das Getreide in den vier Vierteljahren ab- oder aufschlagen (Ehrenfriedersdorf) oder man bezieht es auch im Allgemeinen auf die Getreidepreise des folgenden Jahres überhaupt (Annaberg, Marienberg). -- * 300. Oder man setzt auf die vier Tischecken je ein Salzhäufchen; welches am Morgen eingefallen ist, deutet in dem entsprechenden Vierteljahre auf schlechte Zeit (Zwönitz). -- † 301. Oder man nimmt zwölf Zwiebelschalen, thut in jede etwas Salz: je nachdem das Salz am Morgen trocken oder feucht ist, wird der entsprechende Monat sein (Grünhain). Vgl. 165.
§ 31 (77 ff.) Enthüllungen der Zukunft mit speciellerem Inhalt.
302. Das +Kartenlegen+, jedenfalls aus dem Loosen mit Runenstäben entstanden, ist noch vielfach gebräuchlich, während das Wahrsagen aus dem +Kaffeesatz+ nur vereinzelt oder gar nicht mehr vorzukommen scheint.
303. Das +Blei-+ oder +Zinngießen+ wird an den drei Weihnachtsheiligenabenden, sowie am Andreasabend, noch häufig geübt. Vgl. 38 u. 169. Man gießt das Metall am erfolgreichsten durch einen Erbschlüssel (vgl. 32 u. 38) in eine mit Wasser gefüllte Schüssel, indem man spricht: „Ich gieß’ mei Zinn und mei Blei, was wird mei Handwerk sei.“ Aus den entstehenden Figuren deutet man die Zukunft oder speciell den Stand des zu hoffenden Gatten. Viele spitzige, kleine Theile zeigen Krieg an und dergl. Vgl. 499. -- 304. Man nimmt ein am Christabend gelegtes Ei und schlägt es Nachts 12 Uhr in ein Glas Wasser, das man unter das Bett stellt. Aus den bis zum Morgen entstandenen Figuren sucht man zu wahrsagen (Annaberg, aber nur vereinzelt). -- * 305 ~a.~ Man läßt den +Erbring+ schlagen. Ein Ring, den man ererbt hat, wird an das Haar desjenigen, der den Versuch machen will, gebunden. Man hält dann den Ring am Haare ruhig in ein Glas und so oft der Ring an die Innenfläche des Glases anschlägt, so viele Jahre dauert es noch, bis man heiratet (Voigtsdorf). -- † 305 ~b.~ Am Andreas- oder am Christabend (während des Siebenuhrlautens) werfen die Mädchen ein Stück Holz (Raschau) oder einen Strohwisch (Geier) auf einen Baum, bis er liegen bleibt; so oft sie werfen müssen, so viele Jahre bleiben sie noch ledig, vgl. 499. -- * 306. Am Sylvester, Mitternacht, raffen Unverheiratete mit der Hand klein gespaltene Stücke Holz auf, deren Zahl die zu hoffende Kinderzahl angiebt (Zschopau), vgl. 475.
† 307. Am Sylvester verdeckt man ein Häufchen Salz, ein Stück Brod und ein Leinwandläppchen mit einem Tuche und läßt wählen. Das Salz bedeutet Glück, das Brod gutes Auskommen, die Leinwand Krankheit (Annaberg). -- * 308. Am Andreasabend legen die Mägde ein Stück Brod, ein Messer, ein Glas, einen Nagel, einen Riemen u. s. w. auf den Tisch. Hierauf werden einer Magd die Augen verbunden und die verschiedenen Gegenstände verschoben. Ergreift dann die Magd das Stück Brod, so heiratet sie im nächsten Jahre einen Bäcker, bei dem Messer einen Schmied und so fort (Schneeberg), vgl. 499. -- * 309. Am Christabend setzt man neunerlei auf den Tisch: helles Wasser, trübes Wasser, eine Trauerschleife, Brod, Geld, einen Ring, ein hölzernes Kind (eine Puppe), einen Blumenstrauß und einen Gevatterbrief. Dann muß man dreimal mit verbundenen Augen um den Tisch gehen und nach einem dieser Gegenstände greifen. Was man ergreift, deutet an, was im nächsten Jahre geschieht (Zwickau), vgl. 530. -- * 310. Oder man nimmt neun Tassen und thut in acht je folgende Sinnbilder: klares Wasser (Freude), trübes Wasser (Verdruß oder Krankheit), ein Kränzchen (Gevatterschaft), ein größeres Spähnchen (Mann oder Frau), ein kleineres Spähnchen (Kind), ein Geldstück (Reichthum), Brod (kein Mangel), schwarzes Band (Trauer). Eine Tasse bleibt leer und bedeutet, daß nichts Hauptsächliches vorfällt. Hierauf werden Einem die Augen verbunden und je nach dem er wählt, wird im nächsten Jahre sein Schicksal sein (Zwönitz).
311. Am Weihnachtsheiligenabend werfen die Mädchen eine schmal geschälte Aepfelschale rückwärts über den Kopf und ersehen dann aus der Figur den Anfangsbuchstaben des künftigen Geliebten (Marienberg). Vgl. 38. -- 312. Am Sylvester-, Andreas- oder Martiniabend schreiben die Mädchen die Buchstaben auf einzelne Blättchen und legen sie unter das Kopfkissen. Dasjenige, welches sie beim Erwachen in der Nacht oder am Morgen hervorziehen, bezeichnet den Anfangsbuchstaben des künftigen Bräutigams (Marienberg, Sehma). -- * 313. Wenn man in einen Brunnen guckt, erblickt man den künftigen Gatten (Schneeberg).
* 314. Um zu sehen, welche Art des Getreides im neuen Jahre am besten gerathen werde, nimmt man am Sylvesterabend eine Schüssel mit Wasser, legt vier Stäbchen, zwei der Länge und zwei der Quere, über das Wasser und schüttet nun in die dadurch entstandenen neun Fächer verschiedene Getreidearten. Diejenige derselben, welche bis zum Morgen am meisten gequollen ist, wird am besten gedeihen (Lengefeld).
315. Eine verbreitete Art der Wahrsagerei ist das +Aufschlagen+ von Büchern. Man schlägt am Sylvester das Gesangbuch (oder auch die Bibel) nach Zufall auf und sucht aus dem ersten Liede der aufgeschlagenen Seite die Zukunft zu deuten. -- 316. Hierher gehören auch das Erforschen der Zukunft durch +Punktiren+ mit Hilfe der sogenannten „Punktirbüchlein“, sowie die am Andreasabend gebräuchlichen Arten des Wahrsagens, vgl. 159-170.
2. Die Zauberwahrsagekunst.
§ 32 (86 ff.). Hierbei sucht man durch gewisse den Schein des Geheimnißvollen und Magischen an sich tragende Mittel und Wege die Zukunft zu enthüllen. -- Die folgenden Anführungen machen auf Vollständigkeit um so weniger Anspruch, als gerade derartige Dinge von den sogenannten Wissenden möglichst verborgen gehalten werden.
317. Die +Zauberspiegel+, die hie und da bei Jahrmärkten aufgestellt sind, finden immer noch Gläubige. Vgl. 499.
† 318. Am Weihnachtsabend oder am Sylvester sieht man in die Esse; erblickt man dort einen Sarg, so stirbt im folgenden Jahre Jemand aus der Familie (allg.), vgl. 530.
An das Gebiet der Zauberei streift die Wahrsagerei, zu deren Ausführung man sich auf das geheimnißvolle Gebiet der +Kreuzwege+ begiebt, deren Bedeutung wohl aus dem unheimlichen Gefühl der Rathlosigkeit stammt, welches den der Gegend unkundigen Wanderer, besonders in der Nacht, an einem Kreuzwege befällt (+Wuttke+ § 102). Dort halten Abends die Hexen ihre Sitzungen (Annaberg), man tritt also damit unter den Einfluß dieser Dienerinnen des Teufels, ähnlich wie bei dem Horchen an einem Astloch, vgl. 163.
319. Am Sylvester, Nachts 12 Uhr, stelle man sich auf einen Kreuzweg, um aus irgend einem Zeichen, z. B. einem vorüberfliegenden Vogel, die Zukunft zu errathen (Dittersdorf); sieht man aus einem Hause Lichter herausfahren, so wird dort im Laufe des Jahres Jemand sterben (Lauter), oder nach der Gegend zu, wo Leuchtkugeln (?) fallen, wird Feuer ausbrechen (Zwönitz). -- * 320. Oder man beschreibt auf dem Kreuzweg einen Kreis, murmelt Zauberformeln und ruft einen Verstorbenen beim Namen. Der Geist erscheint und sagt auf Verlangen Alles, was in dem neuen Jahre vorfällt. Steht der Geist nicht, so stirbt der Beschwörer (Grünstädtel, Schwarzbach). -- * 321. Minder gefährlich, aber auch weniger zuverlässig ist, wenn man sich blos horchend aufstellt, ohne einen besonderen Geist zu citiren. Zuweilen hört man dann auch (wahrscheinlich, wenn einer der Geister gerade Zeit oder Lust hat), was im neuen Jahre geschieht. In Ermangelung eines Kreuzweges thut ein Kreuzbalken, an dem man horcht, dieselben Dienste (Zwickau).
* 322. Hierher gehört auch das geheimnißvolle „Kornhorchengehen.“ Man lege sich am Sylvester Mitternachts an einen Feldrand, namentlich wo Winterkorn gesäet ist, dann hört man, was in dem neuen Jahre sich zutragen wird (Raschau). Vgl. auch 160 ff.
Zu den Zauberwahrsagereien gehören auch alle, die mit +Erbsachen+ -- vom Vater und Großvater ererbt -- vorgenommen werden. Es liegt diesem Aberglauben der ächt deutsche Sinn zu Grunde, daß solch ein Erbstück Liebe und Interesse für das Haus habe, gleichsam Träger oder Organ der das Haus schützenden Ahnengeister sei. Der Erbschlüssel vertritt das Recht des Hausbesitzes, der Erbzaun den Besitz des ganzen Gehöftes. Daher das erfolgreichere Bleigießen durch einen Erbschlüssel und das Rütteln eines Erbzaunes am Andreasabend, vgl. 162, 303, 305 ~a~, 326, 430 u. 442.
Der Wahrsagereien durch +klopfende Tische+ und durch vermeintliche +Somnambulen+ (vgl. 458) gedenken wir nur beiläufig. Jene spielten namentlich 1853 und folgende Jahre eine nicht unwichtige Rolle auch im Gebirge und diese tauchen von Zeit zu Zeit mit mehr oder weniger Zulauf je nach ihrer Geschicklichkeit hie und da auf.
Zweites Kapitel.
Die übernatürliche Einwirkung auf das eigene und auf das fremde Geschick, die Zauberei.
I. Die Zaubermittel.
§ 33 (98 ff.). Die Zauberei ist nicht allezeit gleich wirksam, sondern hat ihre besonderen +Zeiten+. Die verhängnißvollen Schicksalszeiten, wie die Zwölfnächte, Ostern, Walpurgis, Johannis, Andreas u. s. w. (vgl. § 4-16) sind auch zum Zaubern die geeignetsten. Der Mondwechsel (§ 18) kommt auch hier in Betracht und von den Tageszeiten ist die Morgen- oder Abenddämmerung (z. B. jene zu Ostern, diese zu Weihnachten; in Annaberg namentlich auch die Zeit während des Siebenuhrlautens, vgl. 164 u. 295), am Johannistage die Mittagsstunde, sonst aber allgemein die Mitternachtsstunde (von 11 bis 12 Uhr), die eigentliche Geisterstunde, die wichtigste.
Die Zauberei ist nicht überall gleich wirksam, sondern hat oft auch ihre besonderen +Orte+, namentlich die Kreuzwege (vgl. 319 ff., 362) und die Kirchhöfe oder sie weiht sich ihre Orte durch besondere Zauberkünste.
Die meisten Zaubereien müssen +schweigend+ geschehen und auch da, wo Worte nöthig sind, wie bei Besprechungen und dergl., sollen sie mit leisem Murmeln gesprochen werden.
Auch die +Zahlen+ sind zu beachten. Die geeignetsten sind drei, sieben, neun, überhaupt alle ungeraden Zahlen.
Endlich gilt die +linke+ Seite, sowohl an dem Menschen selbst, wie außer ihm, für zauberkräftiger, als die rechte.
§ 34 (105 ff.). Die +Zaubermittel+ theilen sich in vier Klassen (vgl. § 35 ff.). Man zaubert durch gesprochene oder vielmehr gemurmelte Worte (vgl. § 33), durch niedergeschriebene Formeln, durch gewisse Thätigkeiten oder Handlungen und durch sogenannte Zauberdinge.
Die Anweisung zum Zaubern muß man sich entweder durch mündliche Belehrung seitens der „Wissenden“ zu verschaffen suchen oder man kann sich aus den mehr oder minder geheim gehaltenen +Zauberschriften+ unterrichten. Das Nähere über diese Literatur s. bei +Wuttke+, § 108.
323. Zauberschriften sind auch im oberen Erzgebirge mehr, als man glaubt, unter dem Volke verbreitet. Man findet +Faust’s+ Höllenzwang, +Scheible+, Kloster (Stuttgart, 1847), den feurigen Drachen (Ilmenau, 4. Aufl., 1850) u. s. w.; auch handschriftliche Bücher, theils als Abschriften aus gedruckten Büchern, theils wohl auch noch ungedruckte Manuscripte. Mit Hilfe dieser Literatur, die geheim gehalten und nur mit einer gewissen Scheu gezeigt wird, sucht man namentlich unterirdische Schätze zu heben und trägt sich dabei mit den abenteuerlichsten Hoffnungen. -- Leichtgläubige lassen sich auch zuweilen Bücher u. s. w., die durchaus nichts mit Zauberei zu thun haben, als derartige aufschwatzen. So wurde dem Schreiber dieses einst ein altes Buch, das arme Leute unter dem Vorgehen, es sei das 6. und 7. Buch Mosis, für 13 Gulden erschwungen, gezeigt, welches bei näherer Betrachtung als eine Ausgabe des Cäsar von Sincerus sich ergab. Ein andermal brachte ihm ein Mann mit geheimnißvoller Miene sogenannte „Zaubertafeln“, die sich als Blätter aus dem Himmelsatlas von Homann erwiesen.
1. Zauberei durch Worte.
§ 35 (109 ff.). Die Zauberei durch Worte, durch sogenannte Beschwörungsformeln, geschieht in leisem, murmelndem Ton (§ 33). Die Formeln sind oft gereimt und nicht selten mit christlichen Redensarten verziert.
* 324. Man schützt sich mit den Worten: Ist Jemand stärker als Jesus, der greife mich an (Lauter). Vgl. 19, 327, 338 u. 404.
2. Aufgeschriebene Zauberformeln.
§ 36 (113 ff.). Geschriebene Zauberformeln, Amulette schützen gegen feindliche Mächte. Man schreibt sie entweder auf den bedrohten Gegenstand oder hängt sie diesem oder sich selbst um, nachdem man dieselben auf einen Zettel geschrieben.
325. Am Dreikönigsfeste (vgl. § 5 u. § 52) schreibt man die drei bekreuzten Buchstaben ~C~ † ~M~ † ~B~ † (bekanntlich die Anfangsbuchstaben von den traditionellen Namen der drei Könige Kaspar, Melchior, Balthasar) mit Kreide über die Thüre, damit keine ansteckende Krankheit entstehe (Marienberg), vgl. 398 u. 409.
3. Zaubernde Handlungen.
§ 37 (120 ff.). Zu der Zauberei durch gewisse Thätigkeiten der Sinneswerkzeuge oder durch Handlungen rechnen wir den sogenannten „+bösen Blick+“ (+Wuttke+, § 120) mit verderblicher, das +Anhauchen+ und +Anspucken+ (vgl. 443) mit heilsamer Wirkung; ferner gehört das dreimalige +Herumgehen+ oder +Herumreiten+ um einen Gegenstand dazu.
Oft kommt auch das +Stehlen+ als eine den Zauber mit bedingende Handlung vor, indem manche Dinge nur dann den Zauber ausüben, wenn sie gestohlen sind. Das ist der Gegensatz zu dem Aberglauben, der sich auf Erbsachen gründet (§ 32) und zu der Sitte, nichts ganz umsonst weg zu geben (vgl. 386).
* 326. Man stiehlt ein Stück Holz und verbrennt es am Andreasabend. Wer während dieser Zeit in die Stube tritt, führt den Namen des künftigen Gatten (Annaberg). Besonders wirksam ist Holz von einem Erbzaun abgebrochen (Marienberg). Auch nimmt man wohl neunerlei verschiedene Holzarten und verbrennt sie Mittags zwischen 11 und 12 Uhr oder Abends während des Siebenuhrläutens (Annaberg), vgl. 295 u. 499. -- * 327. Man stiehlt ein Stück Fleisch und reibe bei zunehmendem Monde die Warzen oder sonst ein Gebrechen, das man los werden will, indem man sagt: „Was ich seh’, nimmt zu, was ich streich’, nehm’ ab. So gut wie dies Stücklein Fleisch verdorrt, soll auch mein Gebrechen verdorren“ (Lauter), vgl. 433.
Andererseits wird wieder vorgeschrieben, daß gewisse Dinge zauberkräftig sind, wenn man dieselben +erbettelt+ oder ohne abzuhandeln +gekauft+ hat.
Den Handlungen sind auch beizuzählen die als „+Sympathie+“ (vgl. § 42) bezeichneten Zaubermittel, wobei die Krankheit auf einen anderen Gegenstand über- und abgeleitet wird, dieser also in die „Mitleidenheit“ gezogen wird.
328. Hat man Warzen oder sonst etwas Böses am Körper, so bestreicht man das Krankhafte mit etwas Leinwand und legt diese mit in den Sarg. Mit dem Verwesen der Leiche vergeht auch das Uebel (Zschopau). Vgl. 120, 141, 327, 433, 443 und +Wuttke+ § 266. -- * 329. Trägt man Salpeter, Kampfer und Schwefel acht Tage lang auf der Brust in einem Säckchen verwahrt und wirft dann dieses rücklings in einen Bach, so vergeht der Zahnschmerz, vgl. 434.
Spuren von +Opfern+, die ebenfalls unter den Begriff einer Handlung fallen, finden sich vereinzelt.
† 330. Wenn man Aepfel oder Birnen schüttelt, läßt man einen Apfel oder eine Birne hängen, damit der Baum wieder trage (Sosa), vgl. 465. -- Dieser Gebrauch beruht wohl auf einem dem Wodan geweihten Dank.
4. Zauberdinge.
§ 38 (132 ff.). Zauberdinge sind Gegenstände, mit denen man übernatürliche Wirkungen hervorzubringen meint. Sie haben diese Bedeutung meist noch aus dem deutschen Heidenthum, hie und da im Laufe der Zeit mit christlichen Elementen durchsetzt. Die wenigsten derselben haben an und für sich eine Zauberkraft, sondern erst unter gewissen örtlichen und zeitlichen Bedingungen, vgl. § 33. Wir theilen diese Zauberdinge, ähnlich wie die Schicksalszeichen (vgl. § 19 ff.) in Natur- und Kunstprodukte, sowie in vom menschlichen Körper oder aus dem Kreis der kirchlich-religiösen Gegenstände genommene Mittel.
~A.~ Naturerscheinungen und Naturprodukte.
~a.~ Das +Wasser+ am Gründonnerstag, Charfreitag und zu Ostern, vgl. 89 ff. u. 498.
~b.~ Der +Schnee+. * 331. Der erste Märzschnee wird in die Kammern getragen und damit ausgekehrt; befreit von Ungeziefer (Raschau), vgl. 410.
~c.~ Der +Regen+. 332. Mairegen befördert das Wachsthum der Kinder, wenn sie mit unbedecktem Kopfe sich demselben aussetzen (allg.), vgl. 453.
~d.~ Das +Feuer+. 333. Die Feuer zu Walpurgis vertreiben die Hexen, vgl. 129 u. 407. -- * 334. Ein Feuerzeug als Hochzeitsgeschenk bringt Segen (Markneukirchen), vgl. 507. Vgl. auch 58 das Heiligabendlicht. -- ~e.~ +Asche+, vgl. 127.
~f.~ Die +Esche+ (~fraxinus~) wurde im deutschen Alterthum besonders zu Speerschaften benutzt. -- * 335. Ein Wagen mit Deichsel und Gabel von Eschenholz erschwert einen vorausfahrenden Wagen um 5 Centner (Marienberg); vgl. 124, 126 u. 473.
~g.~ Die +Tanne+ (~pinus silvestris~). Beim Wintersonnenwendefest verwendete man namentlich die immergrünen Zweige der Tanne, daher noch unsere Christbäume. Vgl. auch 95, 155, 573 u. +Rochholz+, Weihnachten, Aufsatz in der illustrirten Zeitung, 1860 Nr. 912.
~h.~ +Hollunderzweige+ (vgl. § 23 ~n~) und +Weidenruthen+ schützen am Walpurgis vor Hexen, vgl. 133. Die Weide (~salix~) galt den alten Deutschen ebenfalls als ein geweihter Baum (vgl. +Montanus+, 2. Bdchen, S. 152). +Haselstrauch+, vgl. § 23 ~o~.
~i.~ +Kräuter+, vgl. 106 u. 154. -- ~k.~ * 336. +Gutheinrichwurzel+ oder +Gundermann+ heilt das Behextsein (Sehma), vgl. 361 u. 440. -- ~l.~ * 337. +Liebstöckelöl+ (vgl. 155) macht, wenn es dem Rindvieh an die Hörner gestrichen wird, daß es nicht stößt (Sehma), vgl. 426.
~m.~ +Hirse+, vgl. § 23 ~q~. -- ~n.~ +Kornblüthe.+ 338. Wenn man das Korn zum erstenmal im Jahre blühen sieht, soll man die Blüthe von drei Aehren und zwar im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes essen, so sticht Einem keine Otter und man nimmt überhaupt keinen Schaden (allg.), 398, 436 u. 445.
~o.~ +Frischer Rasen+, vgl. 137. -- ~p.~ +Nußkern+, +Safran+, +Weihrauch+, +Salz+, +Kreide+ u. s. w. sind dem Vieh heilsam und befördern den Milchertrag, namentlich an Weihnachten und wenn die Thiere Junge bekommen haben, vgl. 16, 76 u. 96.
~q.~ Das +Salz+ ist ein Schutzmittel gegen Behexen und ein Heilmittel bei sympathetischen Kuren -- * 339. Wenn die Leute Milch bei den Bauern holen, thuen letztere etwas Salz in den Milchkrug, damit die Milch nicht behext werde (Annaberg), vgl. 408.
~r.~ Der +Rabe+, vgl. § 22 f. u. 116. -- ~s.~ Die +Kröte+, von den Hexen zu Gifttränken verwendet, galt wohl auch als Maske des Teufels, vgl. 115, 351 u. 354. -- ~t.~ +Eier+, vgl. 110, 141, 143 u. 487.
~B.~ Kunstprodukte.
~a.~ Der +Schlüssel+. † 340. Ein Schlüssel, über den man Walpurgis das Vieh hinwegtreibt, schützt gegen Behexung desselben (vgl. 137 u. 427).
~b.~ Der +Besen+ spielt im Zauber- und Hexenwesen eine große Rolle; wahrscheinlich stand derselbe in irgend einer noch nicht hinreichend nachgewiesenen Beziehung zu Thor, sei es als ein Sinnbild der auseinanderfahrenden Blitze, sei es, weil vielleicht das sogenannte Besenkraut (Sarothamnus) dem Gotte geweiht war. -- 341. Die Hexen reiten auf Besen durch die Luft, respectiren aber auch ihr eigenes Wahrzeichen. Daher legt man Besen zu Walpurgis vor die Stallthüre. -- Vermuthet man eine Hexe im Stalle, so stelle man zwei neue Besen kreuzweis vor die Thüre. Ist wirklich eine Hexe im Stall, so geräth sie ganz außer sich und befiehlt, die Besen wegzuschaffen, vgl. 131, 413 u. 427. -- * 342. Ist das Kraut gepflanzt, so steckt man in eine Ecke des Feldes einen Stallbesen, damit die Raupen nicht in das Kraut kommen. Am Oswaldstage (5. August) nimmt man ihn wieder weg (allg.). Man umsteckt denselben auch mit Nesseln (Grünstädtel), vgl. 425. -- * 343. Menschen oder Vieh mit Besen geschlagen, werden dürr (Raschau), vgl. 397. -- Vgl. 41: Das Essen auf dem +Säetuch+ am Weihnachtsabend.
~C.~ Der menschliche Körper und seine Theile.
Einen besonderen Kreis von Zaubermitteln bilden Theile des menschlichen Körpers, wie Blut, Nägel, Haare u. s. w., namentlich auch von Hingerichteten. Ebenso knüpft sich mancherlei Aberglaube an Leichen an und was mit ihnen in Zusammenhang steht, vgl. 101 u. 114.
~D.~ Christlich-kirchliche Dinge.
~a.~ Das +Taufwasser+: * 344. Man wasche sich mit Taufwasser, so kommt man Gott näher (Markneukirchen), vgl. 456.
~b.~ Das +Kreuzeszeichen+: † 345. Wenn ein Fuhrmann von zu Hause wegfährt, macht er drei Kreuze hinter den Wagen (Zöblitz), vgl. 406. -- * 346. Die Bauerfrau näht in ihr Seihtuch drei Kreuze (Frohnau). -- * 347. Ehe man zu buttern anfängt, macht man drei Kreuze über das Butterfaß (Frohnau), vgl. 408. -- † 348. Wenn ein kleines Kind gähnt (vgl. 405, 488 u. +Wuttke+ § 219) mache man ihm drei Kreuze über den Mund (Marienberg). Vgl. auch 130 u. 362.
II. Arten der Zauberei.
~A.~ Die Bosheits-Zauberei.
§ 39 (171 ff.). Der Zweck dieser Zauberei ist zunächst Anstiften des Bösen aus Lust am Bösen und sie beruht in ihrem letzten Grunde auf der Ansicht eines Bündnisses mit dem Teufel.
Auf solchem Bündniß mit dem Satan beruht die vermeintliche Macht der +Hexen+.
349. Zwar kann man annehmen, daß der Verdacht, eine +bestimmte+ Person sei eine Hexe, unter dem Volke des Erzgebirges sich nicht mehr finde, dennoch ist der mit dem Hexenwesen in Zusammenhang stehende Aberglaube noch ziemlich lebendig, vgl. § 12: Walpurgis.
350. Eine Hexe erkennt man daran, daß sie rothe Haare, rothe, triefende Augen, und große, buschige Augenbrauen hat, die über der Nase zusammengewachsen sind. Außerdem hat sie Platt- oder Drudenfüße (Annaberg). -- 351. Die Hexen können andere Gestalten annehmen und verwandeln sich namentlich in Katzen, Hasen und Kröten (vgl. § 21 ~c.~ ~d.~ u. § 38 ~A s.~). -- 352. Daher hat, wer Katzen ersäuft, kein Glück (Lengefeld) oder bestimmter, sieben Jahre Unglück (Ehrenfriedersdorf), vgl. 397. -- 353. Die Hexen laufen in Hasengestalt (vgl. § 21 ~c.~) unter die weidenden Viehheerden und richten allerlei Unheil an (Saida). -- 354. Wenn ein Bauer auf seinem Felde eine Kröte sieht, so fügt er ihr irgend einen Schaden zu, indem er glaubt, daß er einer in der Kröte steckenden Hexe Schaden zufügt (Raschau). -- * 355. Auch die Maus ist verdächtig, z. B. wenn man ein trächtiges Stück Vieh mit einer Maus wirft, so kommt das Junge todt zur Welt (Raschau), vgl. 397.
Die gewöhnlichste und einfachste Weise des Behexens bei Menschen und Vieh ist das „+Beschreien+.“
356. Das Beschreien geschieht, indem man Jemanden oder etwas wegen seiner Gesundheit, Schönheit, Kraft oder sonstiger guter Eigenschaften +lobt+. Dadurch bewirkt man alsbald das Entgegengesetzte des Ausgesprochenen, Krankheit und dergl. Ja dieses Beschreien gilt und wirkt selbst dann, wenn gar nicht einmal eine böse Absicht dabei ist, sondern das Lob aus guter Meinung geschieht. Daher haben die Leute sehr allgemein, bis weit in die höher gebildeten Stände hinauf, eine solche Angst vor dem Loben ihrer oder ihrer Angehörigen Gesundheit etc. und suchen sich dagegen zu schützen, vgl. 368 u. 400.
357. Wenn man Jemanden, der auf die Jagd geht, Glück wünscht, so trifft er nichts oder es begegnet ihm sonst ein Unglück (allg.). -- 358. Um die kleinen Kinder vor dem Beschreien zu schützen, binde man ihnen ein rothes Bändchen um das Handgelenk (allg.), vgl. 488. -- 359. Damit die jungen Kühe nicht beschrieen werden, binde man ihnen ein rothes Bändchen um die Stirn (Schneeberg). Oder: Spricht man sich über eine Kuh lobend aus und sagt nicht: „Gott behüt’s,“ so ist sie verschrieen und es passirt derselben irgend ein Unheil (Annaberg), vgl. 426. -- 360. Wenn das Vieh keine Milch giebt, so ist es beschrieen (Marienberg). -- * 361. Sind die Kühe behext, so hole man „Gutheinrichwurzel“ und sage während des Ausziehens: „Gut Heinrich, du bist mein Knecht, mit meiner Kuh ist’s nicht recht; geh’ das Dorf auf und nieder, bring mir meinen Nutzen wieder“ (Sehma), vgl. 336 u. 441. -- Andere Schutzmittel gegen Hexen und Hexerei s. § 38 u. § 42.
Die Hexen richten auch sonst, wie und wo sie können, Schaden an. Doch fehlt es auch anderer Seits nicht an Schutzmitteln dagegen.
* 362. Man vermeide Abends Kreuzwege, denn die Hexen, die dort ihre Sitzungen halten, führen einen sonst in die Irre. Nimmt man aber die Mütze ab und macht mit Kreide ein Kreuz (§ 38 ~D b.~) hinein, so haben sie keine Macht (Annaberg), vgl. 404 u. 440. -- † 363. Wenn Heu gemacht wird und es erhebt sich ein Wind (+Wuttke+, § 191 u. 301), so daß er das Heu fortjagt, so schreibt man dies auch den Hexen oder direkt dem Teufel zu. Die Leute schlagen dann mit ihren Rechen auf das Heu oder werfen mit Messern in die Luft, um den Teufel zu verjagen (Raschau), vgl. 444.
Eine besondere Art des Behexens ist das sogenannte +Alpdrücken+:
† 364. Wenn man den Alp zum Kaffee für den andern Morgen einladet, so geht er fort (Zwickau), vgl. 440 u. § 47. -- Aehnlich bei +Wuttke+, § 193, der noch hinzufügt: „er kommt dann, um das Versprochene zu empfangen, meist in der Gestalt eines Bettlers oder eines Bettelweibes.“
Auf dem Glauben an ein Satansbündniß beruht auch das Gerede von dem +Drachen+, den manche Leute haben sollen (+Wuttke+, § 179) und der ihnen Geld und andere Gegenstände zuträgt, die er anders wo geraubt hat.
† 365. Der Teufel fährt bei solchen Leuten von Zeit zu Zeit in Gestalt eines Drachen zur Feueresse herein. Man muß ihm dann eine Schüssel Hirsebrei (vgl. § 23 ~q.~) auf den Oberboden setzen. Er verzehrt den Brei und legt statt dessen Geld in die Schüssel (vgl. 461). Ein solches Geldstück, welches der Drache gebracht hat, kommt stets wieder, wenn es ausgegeben worden ist. Thut es dagegen der Empfänger in ein Glas, das er mit einem Deckel, auf den er einen Kreis mit Kreide beschreibt und innerhalb desselben die Kreide liegen läßt, verwahrt hat, so muß es bleiben (Marienberg), vgl. 444 u. § 47.
Ebenfalls Boten des Teufels sind der sogenannte +Getreideschneider+ sammt den übrigen gespenstischen Thieren und Geschöpfen, vgl. 155 u. § 47.
Auf der Ansicht eines Bündnisses mit dem „Bösen“ beruht auch der schauerlichere Theil der Zauberwahrsagekunst, vgl. § 32.
~B.~ Die Schutz- und Glückszauberei.
§ 40 (197 ff.). Der Zweck dieser Zauberei ist Abwenden von möglichen oder schon vorhandenen Uebeln und Zuwenden von irdischem Glück.
1. Der schützende Zauber gegen mögliche Uebel.
Das schützende Zaubern gegen mögliche Uebel besteht theils in dem Unterlassen bestimmter, sonst erlaubter Handlungen, theils in dem Thun gewisser Handlungen.
~a.~ +Das Unterlassen bestimmter Handlungen.+
„Der Aberglaube hat eine sehr genaue, ins Einzelne gehende Gesetzgebung und überall tritt dem Menschen ein drohendes: „Du darfst nicht“ entgegen. Manche dieser Verbote haben allerdings einen tieferen sittlichen oder auch praktischen Grund, sind aber in ihrer Weise dennoch Aberglauben, weil nicht dieser vernünftige Grund, sondern eine Zauber-Bewahrung als Zweck in das Bewußtsein tritt.“
† 366. Wer eine Schwalbe (§ 22 ~i.~) tödtet, dessen Haus brennt ab, denn die übrigen Schwalben speien Feuer auf dasselbe (Sosa). -- 367. Wer eine Spinne (§ 22 ~l.~) tödtet, hat kein Glück (allg.).
368. Man rühme sich weder seines Glückes noch seiner Gesundheit oder sonstiger günstiger Umstände seines Familien- und wirthschaftlichen Lebens (allg.), vgl. 356 u. 357. -- * 369. Man lasse sich nicht malen, sonst muß man sterben (Zwickau).
† 370. Man lasse die Wäsche nicht über Nacht draußen, sonst kommt der Nachtschatten hinein und wer sie anzieht, wird mondsüchtig (Sosa). -- 371. Des Morgens darf man nicht mit dem linken Fuß zuerst aus dem Bette steigen, weil man sonst den ganzen Tag verdrießlich ist oder von einem Unfall betroffen wird (Marienberg). -- 372. Wenn Jemand zu Besuch kommt und sich nicht niedersetzt, so nimmt er die Ruhe mit (allg.). -- * 373. Wenn man sein Geld immer zählt, wird es weniger (Sosa).
† 374. Man soll bei einem Gewitter nicht sagen: „Der Himmel ist schwarz,“ sonst wird Gott zornig (Raschau), vgl. 419.
375. Das Brod darf man nicht verkehrt auf den Tisch legen, sonst giebt man den bösen Leuten Macht über das Haus (Marienberg); auch nicht mit der angeschnittenen Seite nach der Stubenthüre, sonst geht der Segen aus dem Hause (Zwickau). -- 376. Bei der Mittagsmahlzeit darf man nichts übrig lassen, sonst wird schlechtes Wetter (allg.), vgl. 49. -- 377. Ein halb ausgetrunkenes Glas darf man nicht wieder vollschenken, sonst bekommt der daraus Trinkende die Gicht (Buchholz). -- 378. Das Messer darf man nicht mit der Schneide nach oben hinlegen, sonst schneiden sich die Engel (allg.); * ebenso wenig lege man den Rechen mit nach oben gekehrten Zinken hin (Sehma).
* 379. Ein Fuhrmann soll kein Brod anschneiden, sonst fällt der Wagen um (Raschau).
† 380. Man werfe die beim Kämmen ausgehenden Haare nicht zum Fenster hinaus, denn kommen die Spinnen darüber, so verliert man noch mehr Haare (Raschau).
* 381. Wenn man etwas Eingewickeltes findet, soll man es nicht aufheben, es könnte etwas darin „verthan sein,“ d. h. eine Krankheit hineingebannt sein, welche, sobald man es angreift, auf Einen übergeht (Zwickau). -- * 382. Man krieche durch nichts, ohne daß man wieder auf demselben Wege zurückkriecht, sonst wächst man nicht mehr (Geier), vgl. 493. -- 383. Wenn man über Jemanden springt, ohne wieder rückwärts über ihn zu springen oder zu schreiten, so wächst dieser nicht mehr (Raschau).
384. Den Kehricht werfe man nicht auf den Dünger, man wirft sonst das Glück mit hinaus (Annaberg). -- * 385. Man gehe nicht über den Kehricht, sonst bekommt man Verdruß (allg.).
386. Man darf nichts, namentlich Erzeugnisse des Feldes, des Gartens und des Viehstandes, z. B. Sämereien, Milch etc. ganz umsonst weggeben, sonst giebt man das Glück mit weg; man nehme daher wenigstens eine Kleinigkeit, sei es auch nur eine Stecknadel, als Bezahlung (allg.); gilt namentlich während der sogenannten Schicksalszeiten, vgl. 6, 51 u. § 37. -- 387. Man gebe nicht das erste Stück eines Brodes, den Anschnitt, aus dem Hause, sonst trägt der Empfänger den Segen fort (Raschau). -- 388. Nadeln darf man nicht verschenken, sonst zersticht man die Freundschaft (allg.).
389. Nach Sonnenuntergang darf man nichts, namentlich nicht Milch, Butter, Eier etc., aus dem Hause verkaufen, weil sonst der Segen aus dem Hause gegeben wird (allg.); gilt namentlich während der sogenannten Schicksalszeiten, vgl. 51, 118, 132 u. 171.
† 390. Wenn Jemand mit dem Löffel, womit schon ein Anderer gegessen, ißt, ohne ihn vorher abzuwischen, so werden beide einander gram (Sosa). -- * 391. Wenn zwei zugleich sich an dasselbe Handtuch trocknen, so werden sie Feinde (Raschau). -- * 392. Wenn man eine Cigarre raucht und giebt sie einem Anderen, ohne vorher den Speichel abzuwischen, so werden sie Feinde (Schwarzbach). -- * 393. Man darf die Lampe oder das Licht nicht bei einem Andern anbrennen, sonst kommt Feuer aus (Ehrenfriedersdorf), vgl. 52.
† 394. An dem Tage, wo eine Kuh kalbt, darf keine Milch weggegeben werden, sonst stirbt das Kalb bald (Raschau).
395. Wenn man das Vieh beim Schlachten bedauert, kann es nicht sterben (allg.).
* 396. Wenn man im Walde, während des Sommers Butter auf dem Brode hat, so ziehen Einem die Ottern nach (Raschau).
397. Vieles, was man unterlassen oder wovor man sich hüten muß, ist außerdem schon bei den Schicksalszeiten erwähnt worden, und zwar vgl. zum Schutz gegen Unglück überhaupt: 15, 31 ff., 40, 50, 52, 102-105, 243, 275, 281 u. 352; vgl. auch 448; gegen Unglück im häuslichen Leben und in der Ehe: 9, 30, 53, 87, 239, 241, 261 ff., 272, 279 u. 280; gegen Leibesschaden und Tod: 15, 34, 42, 55, 56, 75, 243, 252 u. 278; gegen Miswachs: 13, 61, 157, 158, 174 u. 177 und gegen Unglück im Viehstand: 77, 118, 132, 139, 142, 343 u. 355. Aus den folgenden Paragraphen ist hierher zu ziehen: in Bezug auf Geburt etc.: 475, 478, 480, 481, 483, 485, 486, 489, 490, 492-495; in Bezug auf Brautstand etc.: 500-503, 506, 507, 509, 511, 517, 520, 523, 526 u. 528; in Bezug auf Tod und Begräbniß: 533, 539, 540, 542 u. 547.
~b.~ Das Thun bestimmter Handlungen.
§ 41 (214 ff.). Es sind dies entweder bestimmte einmalige Handlungen oder bleibende zauberkräftige Schutzmittel.
398. Vor +Krankheit+ und +Schaden+ überhaupt schützt das Waschen mit Osterwasser (90 u. 498), das Anziehen frischer Wäsche am heiligen Abend, Neujahr und Fastnacht (11 u. 71), das Genießen bestimmter Speisen zu Weihnacht, Fastnacht und Ostern (14, 15, 72, 73, 98 u. 99), das Essen von Ostereiern (110), das Verschlucken der Blüthe von den ersten drei Kornähren, die man im Sommer sieht (vgl. 338; schützt namentlich auch gegen den Stich der Ottern, vgl. 111), das Trinken des am Johannistag gesammelten Thees (vgl. 154; bewahrt insbesondere auch vor allen Wunden) und das Anschreiben der Anfangsbuchstaben der heiligen drei Könige (325) über die Thüre. Vgl. überhaupt 445.
† 399. Vor dem +Ausschlag+ und überhaupt vor +Hautkrankheiten+ schützt man sich, wenn man sich mit Osterwasser (90) oder am Charfreitag mit Bachwasser wäscht (113), vor +Bruchschaden+ durch Essen eines Gänseeies am Charfreitag (123), vor +Zahnschmerzen+, wenn man sich die Nägel allemal Freitags, namentlich am Charfreitag, schneidet (8 u. 121), vor +Rückenschmerzen+ durch Essen von Ostereiern (111), sowie dadurch, daß man sich beim ersten Donner, den man im Frühling hört, mit dem Rücken auf die Erde legt (Raschau), vor +Schmerzen im Bein+ durch Peitschen oder Peitschenlassen zu Ostern (94). Vgl. auch 497.
400. Da man es durchaus vermeiden muß, sich seiner Gesundheit zu rühmen (356), so muß man, wenn man von derselben spricht, ein „Gott sei Dank“ hinzusetzen und wenn ein Anderer sie lobt, füge man selbst oder der Lobende ein „Gott behüt’s“ hinzu (allg.). -- 401. In gleicher Weise müssen auch Mütter ihre Kinder, überhaupt Jeder das, was er liebt, gegen eigenes oder fremdes Lob schützen (allg.). -- 402. Als Schutzmittel gegen das Beschreien gilt namentlich die rothe Farbe, vgl. 358, 359 u. 488.
* 403. Wenn ein Paar zusammen auf der Straße geht, so sollen sie Niemanden zwischen sich hindurch lassen, sonst nimmt diese Person den Anderen das Glück (Raschau). Vgl. auch 491.
404. Vor +Behexung+ schützt man sich durch das Kreuzeszeichen und durch Anrufung Jesu (324 u. 362). -- 405. Wenn man gähnt, muß man sich im Namen der Dreieinigkeit bekreuzen, damit nichts Böses in den Mund kommt (348). -- † 406. Wenn der Wagen aus dem Bauerhofe abfährt, so knallt der Fuhrmann dreimal, der Tisch wird abgeräumt und (wie schon 345 erwähnt) drei Kreuze werden dem Wagen nach gemacht, dann geht die Fahrt glücklich von statten (Zöblitz). -- 407. Schutz gegen Hexen vgl. 129 u. 333, gegen Gespenster 114, gegen Ertapptwerden 115, gegen Fehlschießen 116, gegen Todesanzeichen 196. Gegen Unglück in der Kindererziehung vgl. 477, in der Ehe 506, 508, 515, 516, 519 u. 529, in Folge eines Todesfalles 535-538, 541 u. 544. -- 408. Gegen das Behexen der Milch und der Butter hilft Salz oder das Kreuzeszeichen vgl. 339, 346 u. 347; dem +leeren+ Rahmtopf können die Hexen nichts anhaben vgl. 117. -- † 409. Das +Haus+ im Allgemeinen, sowie das Hauswesen bis herab auf die Klöppelsäcke werden vor bösem Zauber und anderem Unheil geschützt durch Kreuzeszeichen zu Walpurgis (130 u. 134), oder durch die Anfangsbuchstaben der heiligen drei Könige zu Epiphanias (325) oder durch andere Maßnahmen (185).
† 410. Vor +Ungeziefer+ schützt man das Haus, außer den bei Fastnacht (67-69) gegebenen Regeln dadurch, daß man mit dem ersten Märzenschnee (+Wuttke+, § 223, sagt: mit Osterwasser) auskehrt, vgl. 331. -- * 411. Die Betten müssen früh gemacht werden, damit man keine Flöhe bekommt (Sehma).
412. Eine Eule (vgl. § 22 g), an das Scheunenthor genagelt, schützt das +Getreide+ vor Bezauberung (Marienberg), vgl. 82 u. 680. -- 413. Den +Stall+ schützt man durch Tannenreiser zu Ostern, sowie durch Kreuz und Besen an Walpurgis, vgl. 95, 130, 131, 341 u. 427. -- 414. Ebenso wird auch der Düngerstätte ihr Schutz (vgl. 10 u. 133) zu Theil.
415. Vor Feuersgefahr schützt man das Haus durch „Besprechen“ (vgl. § 42) oder durch den Feuersegen: So soll eine alte Zigeunerin die Stadt Zwickau durch ihren Feuersegen geschützt haben, daß nie ein größerer Brand daselbst entsteht. Vgl. 244 u. 245.
416. Steht ein +Gewitter+ am Himmel, so muß man singen (wohl geistliche Lieder?), um es zu vertreiben (Markneukirchen). -- * 417. Man öffne die Stubenthür, dann schlägt der Blitz nicht ein (Raschau); beruht wohl auf einfacher Naturbeobachtung. -- * 418. Ist man bei einem Gewitter im freien Felde, so laufe man nicht, sonst zieht man den Blitz nach (Raschau); hat ebenfalls seinen natürlichen Grund. -- 419. Von dem Gewitter spreche man nur in lobenden Ausdrücken (vgl. 374); das stammt jedenfalls aus dem Donarkultus (+Wuttke+, § 226). -- 420. Hierher gehört auch der Glaube an den Schutz, welchen im Hause nistende Schwalben und daselbst sich aufhaltende Spinnen demselben gewähren, (vgl. § 22 ~i.~ u. ~l.~), sowie der Aberglaube bezüglich des Heiligabendlichtes und die Meinung, daß, wenn eine Leiche am Charfreitage oder überhaupt in der Charwoche in einem Hause ist, dieses für das folgende Jahr vor Blitzschlag gesichert ist, vgl. 58, 101 u. 125.
421. +Feld+ und +Garten+ schützt man vor Behexung durch Strohseile, welche man in der Christnacht um die Baumstämme bindet (19), oder durch Strohkränze, womit man Fastnacht die Bäume behängt (81). Vgl. auch 535. -- 422. Die Saat wird vor Maulwürfen durch Zerstören der Maulwurfshaufen am Aschermittwoch (86), die Bäume werden vor Raupen durch Beschneiden an Fastnacht behütet (80). Vgl. auch 155 den „Getreideschneider“. -- 423. Auf ein Feld, auf welchem +Wachteln+ (§ 22 ~i.~) nisten, fällt kein Hagelschlag (Sosa). -- † 424. Den +Weizen+ beschützt man vor Ruß, indem man ihn vor dem Säen mit Kalkwasser wäscht (Schwarzbach), oder, wenn man säen will, stürze man den Sack um, so daß der Kopf nach unten zu stehen kommt und spreche dann, indem man drei Kreuze darüber macht: „Herr dies Land behüt’ vor Ruß und Brand“ (Marienberg). -- 425. Der Schutz des +Krautes+ gegen Behexung, d. h. gegen Raupen, ist bereits 342 erwähnt.
426. Das +Vieh+ wird vor Schaden behütet durch mancherlei Futter und durch besondere Bissen, die man ihm in der Christnacht, zu Fastnacht und Ostern giebt (16, 76 u. 96), desgleichen vor Stößigwerden durch Liebstöckelöl und vor dem Beschreien durch rothe Bändchen und schützende Worte (337 u. 359). -- 427. Hierher ist auch der Schutz zu rechnen, den man (wie schon 413 erwähnt) dem Stall zu Ostern und zu Walpurgis angedeihen läßt, (vgl. auch 408), sowie die Vorsichtsmaßregeln, die man beim ersten Austreiben der Heerden im Frühlinge anwendet (137 ff., 141, 143 u. 340). Vgl. auch 535. -- * 428. Wenn man ein Stück Vieh gekauft hat, so muß man dasselbe in das Ofenloch sehen lassen, dann läuft es nicht davon (Sosa), vgl. 17. -- * 429. Wenn ein Kalb verkauft wird, so muß man demselben Haare abschneiden und der Mutterkuh zu fressen geben oder ihr den Strick, mit dem das Kalb angebunden war, um die Hörner binden, dann blökt sie nicht mehr (Sosa). -- * 430. Wenn ein Kalb abgenommen wird, so führe man es dreimal um einen Erbschlüssel herum und sage dabei die Worte: „Vergiß deine Mutter und friß ihr Futter“ (Ehrenfriedersdorf), oder man gebe ihm gekautes Brod, indem man spricht: „Hier Kalb ist dein Futter, vergiß deine Mutter“ (Marienberg). -- * 431. Wenn ein Stück Vieh zum erstenmal eingespannt wird, führe man dasselbe an einem Handtuche aus dem Stall und die zuerst hinzukommende Frauensperson muß mit einspannen helfen (Ehrenfriedersdorf).
432. Damit die +Hühner+ die Eier nicht verlegen, füttere man sie Weihnacht oder Fastnacht mit Hirse oder innerhalb eines Reifens (18 u. 78).
2. Der schützende Zauber gegen vorhandene Uebel.
§ 42 (238 ff.). Dergleichen durch zauberhaften Einfluß erregte Uebel sind Krankheiten und andere Behexungen und Schäden, sowie Feuersbrunst und überhaupt Gefährdungen von Haus und Hof durch Diebstahl u. dergl.
In Betreff der +Krankheiten+ ist hier das weite Gebiet der sympathetischen Kuren (vgl. § 37) anzuführen, die durch „Besprechen“ (vgl. 124 u. 415), durch „Abbinden“, durch „Abgraben“ (vgl. 120), durch „Vergraben“ (vgl. 328), durch „Abschreiben“ u. s. w. vollzogen werden. Das Nähere bei +Wuttke+, § 239 bis 274. -- Wir führen aus diesem reichen Felde des Aberglaubens nur noch folgende Einzelheiten an.
† 433. Um +Warzen+ zu vertreiben, reibt man diese mit Fleisch und rohen Kartoffeln und legt dieses sodann in eine Rinne (Markneukirchen); ähnlich 327. Vgl. auch 328 u. +Wuttke+, § 264.
* 434. Gegen +Zahnschmerz+: 120 u. 329. Gegen +Reißen+: 124. -- 435. Gegen +dicken Hals+ helfen Kräuter, am Gründonnerstag oder Charfreitag gesammelt: 106 u. 122. -- 436. Gegen das +Fieber+ hilft das auch sonst (338) empfohlene Essen der ersten Kornblüthe. -- * 437. Wenn Jemand die +Krämpfe+ (Epilepsie) bekommt, so werden die Spiegel umgewendet (Raschau). -- * 438. Wenn Jemand den +Schlucken+ hat, so denke man an einen Schimmel (?), so hört er auf (Zwickau). -- * 439. Gegen +Furcht vor Gewitter+ hilft, wenn man sich, sobald man es zum erstenmal wieder donnern hört, auf die Erde niederwirft (Sosa). -- 440. Auch das Osterwasser (90) wird als Heilmittel in Krankheiten angewendet. Gegen das Behextsein im Allgemeinen hilft Gutheinrichwurzel (336) und gegen die Hexen schützt man sich durch das Kreuzeszeichen (362). Gegen den Alp vgl. 364.
441. Gegen die Krankheiten des +Viehes+, insofern man dieselben hexenhaften Einflüssen zuschreibt, helfen ebenfalls sympathetische Mittel, z. B. Gutheinrichwurzel, vgl. 336 u. 361.
442. Um bei einem +Feuer+ die Flamme von dem Nachbarhause abzuhalten, lege man in einiger Entfernung einen Erbbacktrog (§ 32) mit der Höhlung gegen das Feuer gewendet auf die Erde hin, alsbald wird sich nach dieser Seite zu die Gluth mindern (Zschopau), vgl. +Wuttke+, § 301. -- * 443. Wenn ein +Regen+ nachtheilig auf Feld und Flur einwirkt, so spucke man dreimal aus (vgl. § 37), dann hört der Regen auf (Zwickau). Es liegt auch hierbei die Anschauung zu Grunde, daß solcher Regen durch böse Mächte erregt sei, deren Kraft durch dreimaliges Ausspucken gebrochen werde. -- 444. Hierher gehört auch die Hilfe gegen Schaden bei der Heuernte und gegen Benachtheiligung an Geld und Besitz durch den Einfluß höllischer Mächte, vgl. 363 u. 365. -- Ferner kann Mehreres, was bereits § 40 und namentlich § 41 angeführt ist, hierher gezogen werden, dort als Vorsichtsmaßregel, hier als wirkliches Hilfsmittel.
3. Erwerbung von Glücksgütern.
§ 43 (304 ff.). Das Gebiet derselben ist das der einfachsten irdischen (vgl. dagegen 456) Glücksgüter: Wohlsein im Allgemeinen, besonders für den Hausstand, Geld, Reichthum des Viehstandes und in Garten und Feld, Glück in Handel und Wandel u. s. w.
445. +Wohlsein im Allgemeinen+ schafft das Waschen mit Osterwasser (90), das Anziehen frischer Wäsche am heiligen Abend, Neujahr und Fastnacht (11 u. 71), das Genießen bestimmter Speisen zu Weihnacht, Fastnacht und Ostern (14, 72 ff., 98 u. 99), das Essen von Ostereiern (110), das Verschlucken der Blüthe von den ersten drei Kornähren, die man im Sommer sieht (338) u. dergl. Vgl. überhaupt 398. -- 446. +Beförderung des Hausstandes+ überhaupt wird erreicht dadurch, daß man zu Weihnacht reichlich kocht, an jedem der drei heiligen Abende ein frisches Brod anschneidet, von den verschiedenen Gerichten mindestens je drei Löffel voll ißt und den Ofentopf immer gefüllt erhält (39, 43, 45 u. 54), sowie daß man zu Fastnacht das ganze Haus reinigt und säubert (68). In Bezug auf Glück an den Kindern vgl. 479, 482, 484, 487 u. 496, und in der Ehe: 504, 505, 508, 510, 521 u. 522. Das Regiment im Hause kann man durch mancherlei Mittel erlangen vgl. 514, 518 u. 527. -- 447. Gefüllte Küche erlangt man dadurch, daß man zu Weihnachten kein Gericht ganz aufißt (49), weiße Wäsche, wenn Fastnacht gewaschen wird (70). -- * 448. „Schneide das Brod gleich, dann wirst du reich“ (allg.). Anderwärts (Ehrenfriedersdorf) wird noch hinzugefügt: „Schneidet ihr’s aber der Quer, so geht euch Alles der Quer“, vgl. 397.
449. Wenn man, während man eine Sternschnuppe (vgl. 188) fallen sieht, einen Wunsch thut, so geht er in Erfüllung (Marienberg). Vgl. 182. -- 450. Wenn man seine +Wohnung+ wechselt (vgl. 181), soll man zuerst in die neue Wohnung Brod, Butter und Holz tragen, so wird es einem nie daran fehlen (allg.). Andere geben specieller folgende Gegenstände an: Salz, Brod, Butter, Fleisch, einen neuen Besen, einen Hader, eine Scheuerbürste und ein Waschfaß (Marienberg). Vgl. 522.
451. +Langes Leben+ verschafft man sich durch viel Suppe essen, überhaupt durch langes Essen, namentlich zu Weihnachten (44, 46 u. 242).
452. +Wachsthum+: Wenn ein Schwein (§ 21 ~e~) geschlachtet wird, so muß der Kleinste aus der Familie den Schwanz essen, dann wächst er im Jahre soviel, als der Schwanz lang ist (Schwarzbach). -- 453. Wer wachsen will, gehe baarhaupt im Regen (Zwickau), vgl. 332. -- 454. Wer +stark+ werden will, trinke viel Bier, insbesondere zu Weihnacht (48).
455. Wenn man +früh aufstehen+ will, so stoße man vor dem Einschlafen so viel mal mit der großen Zehe des rechten Fußes an das Bettende, als die Uhr beim Erwachen zeigen soll (allg.). Will man eine halbe Stunde andeuten, so macht man einen Strich mit der Zehe (Zwickau). Andere (Sosa) rathen, dreimal drei auf die angegebene Weise zu pochen. Vgl. auch 35 u. 93.
456. Ein auch +geistiger+ Segen ist angedeutet in dem Rath, sich mit Taufwasser zu waschen, wodurch man Gott näher komme (344).
457. Für +Geld+vorrath sorgt man, wenn man beim ersten Kukuksruf an den Beutel greift (211). Vgl. 33, 53, 287 u. 510.
458. Der Glaube an verborgene +Schätze+, die man durch Zauberei heben könne, ist im Gebirge nicht selten, und bis auf die neueste Zeit ist derselbe von schlauen Betrügern vielfach ausgebeutet worden. Wir erinnern nur an die Gerichtsverhandlungen vor dem Bezirksgericht zu Annaberg gegen die Somnambule Friederike Lahl aus Königswalde im Februar 1860. -- 459. Hierher gehört auch der Aberglaube mit der +Wünschelruthe+ (vgl. § 23 ~o~). Bei deren Erwähnung berichtet +Wuttke+ selbst § 312 folgenden Fall, der wenigstens mittelbar in Bezug auf das Erzgebirge steht: „Ein Rittergutsbesitzer aus der Umgegend von Leipzig kam hier (Schwarzwasserthal bei Schwarzenberg) vor einigen Tagen (im Sommer 1859) an, um einen im Rufe des Schätzehebens und des Besitzes einer Wünschelruthe stehenden Bergmann zu holen, der die vermeintlich auf jenem Gute von den Franzosen 1813 vergrabene Kriegskasse mittelst seiner Wünschelruthe aufsuchen soll; der Bergmann wurde angeworben und erhält außer dem Reisegeld drei Thaler für den Tag und das Versprechen einer angemessenen Belohnung bei dem Gelingen seiner Kunstübung.“
460. Wenn ein Regenbogen am Himmel steht, so gehe man ohne Ausruhen nach dem Orte, wo er aufzutreffen scheint, dort liegt ein Schatz (Sosa), vgl. 119.
461. Die Vorstellung, sich durch Hilfe des Teufels Geld und Reichthum verschaffen zu können, liegt dem Glauben an den Drachen (365) und an den Getreideschneider zu Grunde (155).
462. Reichen Ertrag an +Butter+ und +Milch+ empfängt man, wenn man die Kühe Weihnacht und Fastnacht mit besonderem Futter füttert (16 u. 76) oder in der Fastnacht buttert (136). -- † 463. Wenn eine +Kuh+ gekalbt hat, so gebe man ihr Butterbrod, mit Kreide und Safran bestrichen (Raschau), oder süße Mandeln (Sosa), dann giebt sie gute Milch. Den +Ziegen+ gebe man zu demselben Zweck Rosinen und Mandeln (Raschau). -- 464. Das +Vieh+ überhaupt erhält man durch die erwähnten Fütterungen an Weihnacht und Fastnacht stark und kräftig, ferner durch Austreiben an bestimmten Tagen (3), sowie durch Befolgung der bei Walpurgis und bei dem erstmaligen Austreiben (130 ff. u. 137 ff.) angegebenen Vorsichtsmaßregeln. Bezüglich der +Kälber+ ist 180, bezüglich der +Hühner+ 79 zu vergleichen. Ueberhaupt vgl. § 40 und 41 und was daselbst in Hinsicht auf Hausthiere gesagt ist, denn, wenn dem Schaden vorgebeugt wird, so befördert man den Nutzen.
465. Die +Obstbäume+ tragen reichlich, wenn man sie zu Weihnachten mit Strohbändern oder Tüchern umwindet (19), oder zu Fastnacht mit Strohkränzen behängt (81). Vgl. auch 330.
466. Die +Fruchtbarkeit+ des +Feldes+ wird erhöht, wenn man zu Ostern vor Sonnenaufgang Asche darauf fährt (97), namentlich gedeiht Klee, wenn es am Charfreitag (127) oder am letzten Freitag im Monde Vormittags geschieht; thut man es Nachmittags, so wachsen viel Wicken (178). -- * 467. Wenn man das zum Säen bestimmte Getreide mißt, so messe man gehauft, man bekommt es in der Ernte reichlich wieder (Raschau, Geier). Vgl. auch 86: Aschermittwoch. -- 468. Das +Säen+ ist erfolgreicher Vormittags, als Nachmittags, ebenso das Kartoffellegen (1, 2 u. 193). Das Getreide säe und die Rüben stecke man bei abnehmendem Monde (176), zum Weizensäen wähle man Mittwoch oder Sonnabend (4), besonders die Zeit vor Sonnenaufgang zu Ostern (107), zum Kartoffellegen den Gründonnerstag (108). -- 469. Wenn man Erdäpfel gelegt hat, so setze man sich erst ein wenig an den Rand des Ackers nieder, damit die Kartoffeln mit ausruhen, dann tragen sie reichlicher (Raschau, Geier). -- 470. Der +Hafer+ gedeiht, wenn man die Pferde am Weihnachts-Heiligenabend in die Röhre sehen läßt (17). -- 471. Das Gedeihen des +Flachses+ hat man namentlich Fastnacht, Walpurgis und am Johannistage durch mancherlei Maßregeln (83, 84, 135 u. 153) zu befördern.
472. +Schönes Wetter+ bekommt man, wenn bei Tische Alles rein aufgegessen wird (237). -- 473. Den Vorsprung vor anderem Fuhrwerk ermöglicht man durch Deichsel und Gabel von Eschenholz (335). -- 474. Ein sicherer Schütze wird man durch besonders zubereitetes Schießpulver (116).
4. Der schützende Zauber in Beziehung auf den einzelnen Menschen.
§ 44 (337 ff.). Wir fassen unter dieser Ueberschrift das zusammen, was der Aberglaube namentlich in Bezug auf Geburt, Ehe und Tod aufgestellt hat.
~a.~ Geburt, Taufe, Erziehung.
Die Geburt und Alles, was damit in Zusammenhang steht, ist vielfach mit abergläubischen Anzeichen, mit allerlei Verhütungsmaßregeln und mit Glück bringendem Zauber ausgestattet worden. Vgl. § 98.
+Vor der Geburt.+ * 475. Eine schwangere Frau soll nicht essend vor dem Brodschrank stehen, sonst bekommt ihr Kind Mitesser (Zwickau), vgl. 274 u. 397. Vgl. auch 218 u. 306.
+Geburt.+ 476. Die Zukunft des Kindes wird durch das Himmelszeichen, unter dem es geboren, bestimmt, vgl. 172, 173 u. 175.
+Taufe.+ * 477. Die Pathen müssen mit frischer Wäsche gekleidet erscheinen, sonst wird das Kind schmutzig und liederlich (Marienberg), vgl. 407. -- * 478. Man soll, wenn man den Pathenbrief bei sich führt, nicht auf den Abtritt gehen, sonst wird das Kind verwahrlost (Marienberg) oder verunreinigt stets das Bett (Geier); ebenso führe man kein Messer bei sich, sonst wird das Kind ein Selbstmörder (Marienberg); trägt man einen Schlüssel bei sich, so bekommt es ein verschlossenes Herz (Marienberg), vgl. 397. -- * 479. Vor der Taufe, ehe man in die Kirche geht, lege man die Handschuhe auf das Bett des Kindes, dann steht ihm Alles gut; auch esse man ein Bischen Kuchen, damit es denselben ebenfalls essen lerne (Zwickau), vgl. 446. -- 480. Man lasse nicht in der Charwoche taufen (102). -- * 481. Man gehe nicht zur Taufe, wenn ein Grab auf dem Kirchhofe offen ist (vgl. 509); das Kind würde bald sterben (Lauter), vgl. 397 u. 531. -- * 482. Wird zur Taufe recht lange geläutet, so wird das Kind klug (Zschopau), vgl. 446. Vgl. auch 258 ff. -- * 483. Sehen sich die Pathen bei der Taufe um, so wird das Kind neugierig (Voigtsdorf), vgl. 279 u. 397. -- * 484. Bei der Taufmahlzeit müssen die Pathen von jedem Gerichte essen (Grünstädtel), vgl. 45 u. 446.
+Wochenzeit.+ * 485. Die Mutter soll als Wöchnerin kein schwarzes Mieder tragen, sonst wird das Kind furchtsam; auch soll sie im Garten nicht über die Beete gehen, sonst wächst nichts mehr darauf (Zwickau) und soll keinem Leichenzug nachsehen, sonst stirbt im nächsten Jahre ihr Mann (Lauter), vgl. 397 u. 531.
Das +erste Lebensjahr.+ * 486. Das Kind soll nicht unter sechs Wochen „über den Wechsel getragen werden“ (d. h. wohl, bald auf dem rechten, bald auf dem linken Arme), sonst holt es der Wechselbalg (Marienberg), vgl. 397 u. § 47. Ist wohl also zu verstehen: Man meint, die Zwerge oder andere neckende Geister holen das Kind weg und legen statt dessen einen Wechselbalg hin, d. h. ein widerwärtiges, dickes, geistig und leiblich verkümmertes Wesen, das sich nie zu voller menschlicher Ausbildung entwickelt, vgl. +Wuttke+, § 343. -- 487. Dem Säugling, der auf dem Arme seiner Mutter bei den Nachbarn und Gefreundeten den ersten Besuch macht, werden drei frische +Eier+ geschenkt, damit er leicht sprechen lerne (allg.), vgl. 446. -- * 488. Beim Entwöhnen wird das Kind mit einem langen, rothseidenen Bande beschenkt. Man nennt dies „den Zitz verkaufen“ (Grünstädtel). Es scheint dies eine Vorsichtsmaßregel gegen das +Beschreien+. In dieser Beziehung vgl. noch 348, 358, 401 u. 204. -- * 489. Der erste Brei soll dem Kinde nicht geblasen werden, damit es nicht einst den Mund mit heißer Suppe sich verbrenne (Zwickau), vgl. 397. -- 490. Man soll die leere Wiege nicht bewegen, sonst raubt man dem Kinde die Ruhe (allg.). -- 491. Wenn man in ein Haus kommt, in welchem kleine Kinder sind, muß man sich niedersetzen, sonst nimmt man den Kindern die Ruhe (allg.).
† 492. Unter einem Jahre soll man das Kind nicht in den Spiegel sehen lassen, sonst wird es eitel (Marienberg), ihm die Nägel nicht verschneiden, sonst schneidet man ihm das Glück weg (Raschau), es nicht an Blumen riechen lassen, sonst verliert es den Geruch (Lauter), vgl. 397. -- * 493. Reicht man ein Kind unter einem Jahre durch ein Fenster und nimmt es nicht wieder rückwärts herein, so wächst es nicht mehr (Raschau), vgl. 382. -- * 494. Zwei Kinder unter einem Jahre sollen sich nicht küssen, sonst wachsen sie nicht mehr (Raschau). -- 495. Kinder dürfen nicht mit Feuer spielen („gokeln“), sonst nässen sie das Bett (allg). -- * 496. Wenn ein Kind noch kein Jahr alt ist, soll man es zu einem Fleischer tragen, der ihm mit dem in das Blut eines frischgeschlachteten Kalbes getauchten Finger in den Mund fährt, dann zahnt es leichter (Geier), vgl. 446. -- * 497. Man lege dem Kinde ein Gesangbuch und ein schwarzseidenes Tuch unter das Kopfkissen, dann bekommt es keine Krämpfe (Geiersdorf), vgl. 399. -- 498. Kranke Kinder bade man in Osterwasser, vgl. 90. Vgl. auch 274 u. § 38 ~a.~
~b.~ Brautstand, Hochzeit, Ehe.
§ 45 (360 ff.). Die Liebe der Geschlechter ist von jeher eines der angebautesten Gebiete des Aberglaubens gewesen. Vgl. § 97.
499. Bereits erwähnt sind die Anzeichen, die auf eine Braut im Hause (26 u. 240) oder auf die Gefühle der hoffenden Jungfrau (277) oder auf die Beschaffenheit des künftigen Gatten schließen lassen (272). Hierher gehören auch die Fragen, die man an das Schicksal stellt, bezüglich einer etwaigen Heirat und wodurch man sonstige nähere Umstände über Zeit und Ort, sowie über Stand und Aussehen des Gehofften zu erkunden sucht, vgl. 160-170, 228, 288, 290, 292-295, 303, 305, 308-314, 317 u. 326. Zu diesem bereits besprochenen Aberglauben führen wir noch Folgendes an:
* 500. Schneidet Jemand, der noch unverheiratet ist, ein Stück Butter an, so wird er innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht heiraten (allg.), vgl. 397. -- * 501. Setzt sich eine Ledige an eine Tischecke, so bekommt sie keinen Mann (Annaberg). -- * 502. Wenn man die Cigarren an der Lampe anbrennt, bekommt man eine schwarze Frau (Annaberg, Raschau). -- * 503. Brautleute schneiden, wenn sie zusammen sind, nicht gern Brod oder Butter an, weil sie sonst Zank fürchten (Zwickau). -- * 504. Vor der Trauung müssen Braut und Bräutigam einmal aus einer Schüssel essen, das befördert die Einigkeit in der Ehe (Lauter), vgl. 446. -- * 505. Am Tage vor der Hochzeit wird das Brautbett -- am liebsten von Jungfrauen oder jungen Frauen, dann wird das Paar glücklich (Raschau) -- unter mancherlei Sprüchen hoch aufgebaut. Das Stroh, das dabei in die Stube fällt, wird zuletzt mit einem neuen Besen zusammengekehrt und dieser dann unter das Bett geworfen. Bisweilen wird am Schluß der Vers: „Was Gott thut, das ist wohlgethan“ mit Begleitung der Musik gesungen (Lößnitz). -- * 506. Die Betten und Tücher dürfen bei Herrichtung des Brautbettes nicht ausgeklopft, sondern nur ausgestrichen werden, sonst kommt die Frau unter die Herrschaft des Mannes (Markneukirchen), vgl. 397, 407, 514, 518 u. 527. -- * 507. Vor der Trauung kommen die Freundinnen der Braut zur „Brautschau“, d. h. zur Besichtigung des angeschafften oder geschenkt erhaltenen Hausgeräthes etc. (vgl. 334). Lärmen d
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